Sehr geehrter Herr Bregulla,

wir haben die Bitte einer Arztpraxis erhalten, eine 4% Formaldehyd-lösung herzustellen.
In der Chemikalienverbotsverordnung ist die maximal zur Abgabe erlaubte Konzentration jedoch auf 0,2% begrenzt.
Ist in diesem Fall eine Ausnahme erlaubt und was muss bei der Abgabe beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen

Vera Tjards