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Thema: Erstattungsfähigkeit Lidocain-Gel

  1. #1
    Premium-User
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    Erstattungsfähigkeit Lidocain-Gel

    Hallo!
    Bei uns wurde heute ein Rezept über Lidocain-Gel 4% eingereicht. Von der Zusammensetzung und Herstellungsweise stellt es für uns kein Problem dar, aber unsere Frage: ist das Gel überhaupt erstattungsfähig?
    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Balkau,
    nach AMVV ist Lidocain zur kutanen Anwendung (Ausnahme: Auge und Ohr; sowie Postzoster-Neuralgie) non-rx. Allerdings stehen topische Anästhetika auf der OTC-Ausnahmeliste, daher kann es zu Lasten der GKV taxiert werden
    -> siehe hierzu auch in unserem Tax-ikon unter dem Stichwort "Rezepturen" https://www.pharma4u.de/apotheker/da...x-ikon/#c11255

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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