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Thema: Grundlage ändern

  1. #1
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    Grundlage ändern

    Hallo,
    wir haben folgende Rezeptur:
    Triclosan 2%
    Liquor carbonis detergens 3%
    Hydrophile Polidocanol Creme 5% ad 50,0

    Triclosan und LCD sind nicht kompatibel mit der Grundlage. Welche Salbengrundlage wäre hier geeignet?
    Freundliche Grüße
    Elke Althöfer-Blautzik

  2. #2
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    Hallo Frau Althöfer-Blautzik,

    nehmen Sie doch einfach die "Hydrophile Triclosan-Creme 2 % (NRF 11.135.)" und arbeiten darin dann LCD und Polidocanol ein.

    MfG
    Gerd Wolf

  3. #3
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    Hallo Herr Wolf,
    vielen Dank für die Antwort. Ich habe mit dem Arzt gesprochen und er hat mich gebeten die Rezeptur so herzustellen. Er hat diese Vorschrift aus einer Zeitschrift für Dermatologen. Er war aber bereit, ein neues Rezept auszustellen, wenn es bei der Herstellung Probleme gäbe. Die Rezeptur sah aber gut aus und es hat sich auch nach 1 Woche nichts verändert.
    Beste Grüße
    Elke Althöfer-Blautzik

  4. #4
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    Hallo Frau Althöfer-Blautzik,

    es ist schade, dass der Verordner "bockig" ist. Er sollte nämlich wissen, dass der phenolische Wirkstoff Triclosan mit Basiscreme DAC, welche die Grundlage für die "Hydrophile Polidocanol - Creme (NRF 11.118.)" darstellt, inkompatibel ist. Dabei kommt es zu einer Wechselwirkung der phenolischen OH-Gruppe mit der Sauerstoff-Funktion in der Polyethylenoxid - Kette des Emulgators. Dem bloßen Auge offenbart sich diese Reaktion leider erst nach 4 Wochen. Die Aufbrauchfrist müßte darauf abgestimmt werden.

    MfG
    Gerd Wolf

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Althöfer-Blautzik,
    Zitat Zitat von Elke Althöfer-Blautzik Beitrag anzeigen
    Er hat diese Vorschrift aus einer Zeitschrift für Dermatologen.
    Wissen Sie, welche Zeitschrift es ganu war? Eventuell könnten Sie -falls Sie Zeit und Lust dafür haben- dort mal nachfragen, welche Erfahrung bisher mit der Rezeptur gemacht wurden.

    Zitat Zitat von Elke Althöfer-Blautzik Beitrag anzeigen
    Die Rezeptur sah aber gut aus und es hat sich auch nach 1 Woche nichts verändert.
    Ein mögliches "Problem" kann natürlich auch in einem Bereich entstehen, der für das menschliche Auge nicht sichtbar ist.
    Hat die Rezpturen die Leiden des Kunden kuriert? Falls ja, könnte man nun bei dieser Rezeptur den etwas ausgeleierten Spruch anwenden: "Wer heilt, hat Recht!"

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
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    Hallo Herr Wolf und Frau Noah,
    ich habe dem Arzt die Wechselwirkung mit dem phenolischen Triclosan und der Basiscreme erklärt. Er sagte mir darauf, dass andere Apotheken die Salbe ohne Kommentar herstellen und keine Probleme damit haben. Diese Aussagen kenne ich schon lange. Ich habe manchmal das Gefühl, dass ich die einzige Apothekerin bin, die mit Ärzten über Interaktionen, falsch ausgestellte Rezepte oder Inkompatibilitäten redet. Da der Arzt auf die Herstellung bestand und die Rezeptur keine bedenklichen Bestandteile enthielt, habe ich sie so herstellen lassen. Ich habe das in der Plausibilitätsprüfung dokumentiert. Ich weiß nicht, welche Zeitschrift es war. Ich habe um eine Kopie des Artikels gebeten, aber nichts bekommen. Da die Praxis sehr schlecht zu erreiche nist, d.h. es ist immer besetzt, habe ich irgendwann aufgegeben. Falls wir noch einmal ein Rezept mit dieser Rezeptur erhalten, versuche ich es wieder.
    Beste Grüße
    Elke Althöfer-Blautzik

  7. #7
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    Hallo Frau Althöfer-Blautzik,

    bei der besagten Wechselwirkung handelt es sich um eine larvierte Inkompatibilität, d.h. sie tritt erst nach 4 Wochen auf. Vielleicht haben andere Apotheken sich hierauf stützend die Aufbrauchfrist auf ebenfalls 4 Wochen beschränkt. Deshalb hat der Arzt vielleicht von jenen Apotheken auch keine Rückmeldung erhalten.
    Aus meinen Erfahrungen mit sehr vielen Workshops zur Plausibilitätsprüfung vo Individual-Rezepturen kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang Folgendes berichten. Wenn bei der Revision dem Amtsapotheker der Hinweis "hergestellt wie Arzt es wollte" in den Dokumenten auffallen sollte, kann es Ärger geben. Er könnte besagten Apotheken sagen: "Diese Rezeptur hätten Sie nicht herstellen dürfen". Dann gibt es ein Monitum im Revisionprotokoll. Der Chef muss dann innerhalb von wenigen Wochen der Aufsichtsbehörde mitteilen, dass die bei der Revision festgestellten Mängel abgestellt wurden. Und dieser Vorgang wandert in die Akte der Apotheke. Bei der nächsten Revision hat der Pharmazierat diese Akte dabei und tischt - so haben eigene Erfahrungen gezeigt - diesen Vorgang noch einmal neu auf.
    In einem solchen Fall wurde in einem Bundesland der Apotheke eine Strafe in Höhe EUR 200,- bis EUR 800,-- angedroht. Begründung: die Apotheke habe eine nicht qualitätsvolle Rezeptur hergestellt.
    Wenn Sie sich auf längere Frist Ärger mit dem Verordner ersparen wollen, dann kann ich Ihnen nur empfehlen: setzen Sie sich und Ihr Chef und alle sonst noch in der Rezeptur beschäftigten Kolleginnen mit dem Verordner außerhalb seiner Sprechstunden zusammen. Lassen Sie das Gespräch Ihren Chef organisieren. Legen Sie dem Arzt die neuen Forderungen der ApBetrO dar, erläutern Sie das an Hand von ihm verordneter Rezepturen. Nach meinen Erfahrungen kann ein solches Gespräch ein wesentlich besseres Klima für die Zukunft schaffen.

    MfG
    Gerd Wolf

  8. #8
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    Hallo Herr Wolf,
    das ist mir neu. Bisher habe ich immer nur gehört, dass wir die Rezeptur herstellen müssen, wenn keine bedenklichen Wirkstoffe in der Rezeptur sind. Das habe ich auch auf 2 Plausibilitäts-Fortbildungen gelernt. Ich war jetzt iauch verantwortliche Apothekerin, da ich die Urlaubsvertretung übernommen hatte. Die Inkompatibilität trat schon nach 1 Woche auf. Der Arzt hat das dann eingesehen und wir haben heute eine Rezeptur nach viele Anrufen und Fax die Rezeptur nach unseren Wünsche herstellen können. Trotzdem schockiert mich Ihre Aussage, dass den Apotheken eine Strafe angedroht wird. Ich war bis Ende letzte Jahres Filialleierin, habe mich wirklich sehr mit Plausibilitätsprüfunge auseinaner gesetzt, die Rezepturen gründlich geprüft und mich mit den Ärtzen in Verbindung gesetzt. Meistens hat das auch funktioniert. Es gibt aber einige Hautärzte, die auf ihren Rezepturen bestehen. Ich hoffe nicht , dass die Apotheke meinetwegen noch Schwierigkeiten bekommt. Die Anwendungszeit haben wir in solchen fällen auch immer auf 4 Wochen begrenzt.
    Freundliche Grüße
    Elke Althöfer-Blautzik

  9. #9
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    Hallo Frau Althöfer-Blautzik,

    mit meinem Kommentar wollte ich Ihnen keine Angst machen, sondern nur Tatsachen wiedergeben, die Teilnehmer meiner Workshops mir erzählt haben. Es gibt eben unter den Pharmazieräten "scharfe Hunde", aber auch "handzahme" Vertreter. Letztere sind schon zufrieden, wenn die Protokolle überhaupt ausgefüllt wurden.
    In Berlin erzählte mir eine Pharmazierätin, dass sie sich bei der Revision die Approbierten heranzitiert und sie nach dem Inhalt der Plausibilitätsprüfung befragt. Im Allgemeinen, so sei ihre Erfahrung, hätten besagte Kollegen kaum oder gar keine Ahnung von dem, was sie da unterschrieben hätten.
    Also machen Sie sich keine Sorgen. Sie haben ihr Bestes getan. Alles andere müssen Sie auf sich zukommen lassen.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende ohne Rezepturprobleme

    Gerd Wolf

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