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Thema: Rezeptur-Probleme bei NRF Rezeptur

  1. #1
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    Rezeptur-Probleme bei NRF Rezeptur

    Hallo zusammen!

    Wir haben die NRF Rezeptur 11.65 hydr. Metronidazolgel 0,75% durch den Plausichek geschickt und waren sehr erstaunt über das
    Ergebnis.
    Laut pharma4u bestehen pH-Inkombatibilitäten zwischen Metronidazol und Trometamol, welche mit Puffern eingestellt werden soll.
    Andernfalls wird empfohlen die Bestandteile oder die Grundlage auszutauschen oder getrennt zu verarbeiten.

    Weiterhin wird vor ionischen Wechselwirkungen gewarnt, welche zu Inkompatibilitäten führen können.
    Diese betreffen Natriumedetat, Carbomer 50000 und Kaliumsorbat. Auch hier wird empfohlen die Bestandteile auszutauschen!!!



    Normalerweise sind wir froh, wenn eine NRF-Rezeptur verordnet wird, aber anscheinend gibt es da wohl auch Unklarheiten?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie verhalten???

    LG Meissner Apotheke

  2. #2
    Premium-User
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    Guten Tag nach Abterode,

    ich habe gerade die Rezeptur in der Zusammensetzung wie im DAC in den Plausicheck eingegeben und dabei folgende Nachricht in der Auswertung erhalten:
    Ergebnis der Prüfung
    CAVE: DAC / NRF-Rezeptur

    Gemäß Ihrer Eingabe stimmen die Bestandteile mit der DAC/NRF-Rezeptur 11.65. überein. Daher verzichtet das System auf einen automatisierten Check.
    Empfehlung:

    Bitte vergleichen Sie Ihre Mengen-Angaben mit denen in der NRF-Monographie. Bei Abweichung prüfen Sie bitte, ob die Plausibilität dennoch gegeben ist. In Zweifelsfällen empfehlen wir eine Korrektur auf die Mengen-Angaben in der NRF-Monographie.
    Aber um die Frage zu beantworten: Inkompatibilitäten / Unverträglichkeiten der Stoffe an sich schliessen eine gemeinsame Verwendung ja nicht von vornherein aus. Die Rezepturen des NRF sind nicht "am Schreibtisch" entworfen und beurteilt, sondern im Labor auf Stabilität und Haltbarkeit geprüft worden. Deshalb würde ich bei Verordnung von solchen Rezepturen keine Änderungen vornehmen und die Stabilität als gegeben hinnehmen.
    Und zum Glück ersetzt eine automatische Abfrage wie im Plausi-Check nicht den pharmazeutischen Sachverstand - sonst könnte unsere Arbeit auch ein Roboter oder ein ungelernter Arbeiter erledigen! Sie kann uns nur auf mögliche Baustellen hinweisen, die wir dann abarbeiten sollten / können / müssen.
    Also: zwar Fragen stellen, aber nicht alles in Frage stellen!
    Liebe Grüße bis heute abend!
    Claudia Wegener

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo ans Team der Meissner Apotheke,

    vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich der NRF-Rezeptur. Wir haben dies kontrolliert und wieder angepasst und somit wird die Rezeptur wieder als NRF-Monographie erkannt. Daher bekam Frau Wegener auch schon das Ergebnis des Checks mit dem Hinweis auf die NRF-Monographie.

    An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an Frau Wegener für Ihre schnelle und sehr kompetente Antwort.

    In der Tat kann und soll unser Plausicheck den pharmazeutischen Sachverstand nicht abnehmen. Wie Frau Wegener schon richtig geschrieben hat, sind geprüfte NRF-Rezepturen immer vorzuziehen.
    Das Ergebnis des Plausichecks, ist ein Ergebnis welches sich aus den theoretischen Werten der Stoffeigenschaften ergibt. Die Hinweise, die Ihnen unser Ergebnis liefert, sollen als Hilfestellung dienen und sind nicht immer zwingend umzusetzen. Hier muss letztlich immer der verantwortliche Apotheker mit seinem pharmazeutischen Sachverstand selbst entscheiden, welche Maßnahmen wirklich nötig und durchzuführen sind.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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