Guten Morgen Herr Hassel,
ich stelle hier einfach mal die erste Frage (sicher eine leichte, aber ich habe bisher noch keine verbindliche Antwort von meinen Kollegen erfahren).
Laut Pharma4U gliedert sich der Kammerunterricht in
# Pharmazeutische Praxis (70-90 Unterrichtsstunden)
# Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker (30 Unterrichtsstunden)
# Betriebswirtschaft für Apotheker (20 Unterrichtsstunden)
Das ganze wird auf 2x 2 Wochen verteilt. Wenn man nun also von 90 Std Praxisunterricht ausgeht, dann wären es umgerechnet 35 Wochenarbeitsstd. Der Arbeitgeber kann also nun sicherlich die 5 Std. Restarbeitszeit (zu 40 Std) einfordern, z.B. als Samstagsdienst während des Kammerunterrichts?
Mit freundlichen Grüßen
Maike
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