Moin zusammen,
ich habe hier ein Rezept über Eliquis 2,5 mg 100 Stück. Nun liegt N1=20, N2=60 und N3=200 Stück. Somit handelt es sich um eine Stückverordnung, die man "zusammenstückeln" darf, da Nmax ja nicht überschritten wird.
Die 100er ist außer Handel, kann also nicht abgegeben werden.
Somit wäre m.E. eine stückelung von 60 + 2x20 erlaubt. Gut. Soweit klar. (http://www.deutschesapothekenportal....shilfe_14c.pdf)
Das Problem ist nun, daß das Rezept schon beliefert wurde, und zwar mit 1x60 Stück. Dies wäre bei Non.-Rx korrenkt.
Mein Problem nun: muß ich das der Kraka begründen? Und wenn ja, was kann man da schreiben?
Immerhin könnte es ja auch sein, daß der Patient, der ja auch entsprechend mehr Zuzahlung leisten müßte (für drei Packungen anstelle einer) dieses ablehnt. Kann man auch hier schreiben "auf Patientenwunsch 60 Stück ab"?
Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag!
C. Stackmann
Lesezeichen