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Thema: Stückeln, bzw Nicht- Stückeln begründen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Stückeln, bzw Nicht- Stückeln begründen

    Moin zusammen,

    ich habe hier ein Rezept über Eliquis 2,5 mg 100 Stück. Nun liegt N1=20, N2=60 und N3=200 Stück. Somit handelt es sich um eine Stückverordnung, die man "zusammenstückeln" darf, da Nmax ja nicht überschritten wird.
    Die 100er ist außer Handel, kann also nicht abgegeben werden.
    Somit wäre m.E. eine stückelung von 60 + 2x20 erlaubt. Gut. Soweit klar. (http://www.deutschesapothekenportal....shilfe_14c.pdf)

    Das Problem ist nun, daß das Rezept schon beliefert wurde, und zwar mit 1x60 Stück. Dies wäre bei Non.-Rx korrenkt.

    Mein Problem nun: muß ich das der Kraka begründen? Und wenn ja, was kann man da schreiben?
    Immerhin könnte es ja auch sein, daß der Patient, der ja auch entsprechend mehr Zuzahlung leisten müßte (für drei Packungen anstelle einer) dieses ablehnt. Kann man auch hier schreiben "auf Patientenwunsch 60 Stück ab"?

    Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag!

    C. Stackmann

  2. #2
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    Ich glaube weniger darf immer gegeben werden, also wenn 100 verordnet wurden und ihr 60 Stk als nächst kleinere Packungsgröße abgegeben habt ist das kein Problem. Zumindest handhaben wir das so o0 ...

    Wir schreiben dann nur sowas auf das Rezept wie... "100 Stk. nicht lieferbar" oder "100 stk hat keine Normgröße"

  3. #3
    Premium-User Avatar von wombeline
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    bisher haben wir immer, wenn kein Ausrufezeichen oder kein "Menge ärztlich begründet" dahinterstand
    immer die nächstkleinere Packung abgegeben
    Stückeln ist ja auch win wirtschaftliches Problem

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Danke. Stückeln ist ja besonders für den Patienten doof, wegen Zuzahlung. Leider sind die Rezepte schon abgeholt worden. Ich glaube aber auch nicht, daß es so ein großes Problem wird.

    Danke und schönen Feierabend!

  5. #5
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    Hallo ich habe auch mal eine Frage zu der Abgabe von Eliquis 2,5.
    Auf dem Rezept steht. 2 x Eliquis 2,5mg 60 Stk N2. Darf ich das denn so abgeben, weil die N3 wäre ja 200 Stk.und damit zuviel, aber wenn der Patient das ja regelmäßig bekommt, könnte der Arzt das ja auch verordnen.

    grüße

  6. #6
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    Hallo,

    bei uns gibt es einige Arztpraxen, die mit "2 x XY" gleichzeitig die Dosierung meinen, also lies quasi "2 x tgl xy einnehmen". Wenn die Dosierung nicht extra nochmal drauf steht, würde ich die zweifache Menge zumindest per Telefon bestätigen lassen (und die Rücksprache vermerken). Da Sie sich unterhalb von N3 bewegen, ist meines Erachtens kein Sondervermerk notwendig, aber "Unklarheiten müssen beseitigt werden".

    Viele Grüße
    Isoprop

  7. #7
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    also der Arzt meinte schon 2 Packungen von der N2. also darf ich da so abgeben oder muss er noch Menge ärztlich erwünscht draufschreiben damit ich kein Retax bekomme?

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hofmann,
    Zitat Zitat von kristin Hofmann Beitrag anzeigen
    Auf dem Rezept steht. 2 x Eliquis 2,5mg 60 Stk N2. Darf ich das denn so abgeben
    Da Sie bei der Abgabe von 120 Stück nicht in einen bestehenden N-Bereich hineinkommen, dürfen Sie das Rezept genauso beliefern. Es ist kein weiterer Vermerk seitens Arzt oder Apotheker erforderlich.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
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    Danke für die Antwort

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