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Thema: Midazolam-Nasenspray

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  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo,

    es ging hier ja ursprünglich um ein Midazolam-Nasenspray. Im Sinne des Betäubungsmittelrechts (Anlage III BtMG) sind Arzneimittel mit bis zu 15 mg
    Midazolam oder der Midazolam-Konzentration 0,2 % (entsprechend Midazolamhydrochlorid-Lösung 0,222 %) „Ausgenommene Zubereitungen“.

    Das verordnete Nasenspray mit 2,8% Midazolamhydrochlorid muss daher auf einem BtM-Rezept verordnet werden.

    Fraglich ist, ob sie die hohe Konzentration an Midazolamhydrochlorid überhaupt in Lösung bekommen. Die Wasserlöslichkeit von Midazolamhydrochlorid ist begrenzt. Bekannt ist Nasenspray, was 5 mg/ml Midazolamhydrochlorid enthält (s. DAC/NRF-Rezepturhinweise "Midazolam"). Der Arzt sollte eine eindeutige Einzeldosis verordnen. Sie können dann die Konzentration an Midazolamhydrochlorid unter Berücksichtigung der verwendeten Zerstäuberaufsätze festlegen, damit die Dosis auch mit einer sinnvollen Anzahl Hüben zu applizieren ist.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  2. #2
    Premium-User
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    Es ging um das Midazolam, nicht um das Fentanyl
    Ich war mir unsicher, ob es in dieser Konzentration dann auch auf ein Btm Rezept muss.
    Vielen Dank nochmal für die Info´s.

    Wepa hat sowas leider nicht im Sortiment. Bei Zscheile frag ich mal nach. Danke

  3. #3
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    Hinweis:
    zur Konservierung verwenden wir Edetathaltige Benzalkoniumchlorid-Stammlösung 0,1% NRF S.18., die wir ohnehin für Inhalationslösungen vorrätig halten. Die Einwaage von 10% Stammlösung zur Zubereitung entsprechen den Einwaagen an Reinsubtanz in der Original-Rezeptur.

    Problem: Um eine derartig große Menge Wirkstoff in Lösung zu bringen, muss die Zubereitung einen pH von ca. 3,3 aufweisen. Gibt es Erfahrungen, wie sich das auf die Nasenschleimhaut auswirkt? Die Sprühmenge ist ja relativ klein...

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