Hallo Maryam,
Auch hier haben Sie keine Prüfpflicht, ob der Arzt es verordnen kann.
Aber wenn Sie Bedenken gegen die Abgabe haben, so darf nach §17 ApBetrO "das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist" (z.B. Rücksprache mit Arzt).
Beste Grüße
Maike Noah
Lesezeichen