Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: Sildenafil verordnungsfähig?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Cristina Davidoglu
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    13

    Sildenafil verordnungsfähig?

    Hallo zusammen!

    darf Sildenafil o. Ä. vom Arzt auf Kassenrezept verschrieben werden, wenn dies medizinisch begründet ist? Z. Bsp. weil der Mann durch Einnahme anderer AM als NW erektile Dysfunktion bekommt? Evtl. noch mit schriftlicher Ergänzung "medizinisch begründet".

    Bei uns in der Apo hat jeder eine andere Meinung dazu

    Danke im Voraus!
    Grüße!

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    07.08.2011
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    8
    In diesem Fall kommt es wohl eher drauf an ob Viagra oder Revatio auf dem Rezept steht. Ganz ausgeschlossen ist die Übernahme von Sildenafil durch die Kassen ja nicht, in diesem Fall kommt es auf die Indikation an. Geht es hier um das Problem der Standfestigkeit des Mannes, kann der Arzt seiner Kreativität gern freien Lauf lassen und begründen was immer er will. Die Kasse wird es nicht übernehmen.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Ganz klar: NEIN! Alle Potenzmittel gelten als Lifestyle-Arzneimittel und sind von der Erstattungsfähigkeit grundsätzlich ausgeschlossen, d. h. auch wenn die Kassen wollten, sie DÜRFTEN es gar nicht bezahlen.
    Einzige Ausnahme: der Wirkstoff wird als FAM für ein anderes Anwendungsgebiet in den Verkehr gebracht (s. Beispiel Revatio) - aber dann wäre die Verordnung zum einen Betrug und zum anderen off-label - und wird mit Sicherheit retaxiert!
    Grüße
    C. Wegener

  4. #4
    Premium-User Avatar von Cristina Davidoglu
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    13
    Vielen Dank! Ich hätte auch "nein" gesgat, aber jetzt habe ich auch die Begründung dafür!

    Schöne Grüße,
    C. Davidoglu

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Davidoglu,

    man könnte dem Kunden noch als Tipp mit auf den Weg geben, dass z.B. Cialis 5mg (da diese die Indikation BPH haben) bei dieser Indikation eventuell als außergewöhnliche steuerliche Belastung beim Finanzamt absetzbar ist. Hierfür sollte ausnahmsweise auf dem Rezept die Diagnose vermerkt sein, dies kann auch als ICD10 Code N40 erfolgen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  6. #6
    Premium-User Avatar von Cristina Davidoglu
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    13
    Hallo Frau Noah,

    vielen Dank für Ihren Tipp! Werde diese Info beim nächsten Besuch des Kunden weitergeben!

    Schöne Grüße,
    cristina Davidoglu.

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,

    brandaktuell: Tadalafil 5 mg ist jetzt auch bei BPH/ BPS erstattungsfähig!!!

    Habe es eben im Kassenprogramm durchgespielt, da wurde es noch als nicht ersttungsfähig abgebildet, aber ich vermute mal, dass es mit dem nächsten Update richtig funktioniert.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  8. #8
    Premium-User
    Registriert seit
    03.02.2012
    Beiträge
    4
    Hallo,

    kann es auch für Kinder (geb. 2015) auf Kassenrezept verordnet werden? Es ist keine Diagnose vermerkt. Um weitere Informationen am besten mit link biin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Maryam

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Maryam,
    Zitat Zitat von chemicalsis Beitrag anzeigen
    kann es auch für Kinder (geb. 2015) auf Kassenrezept verordnet werden? Es ist keine Diagnose vermerkt.
    Sie haben keine Prüfpflicht, ob ein verschreibungspflichtiges Medikament für Kinder verordnet werden kann. Das muss der Arzt selbst prüfen.

    Folgende Rückfrage:
    Was genau meinen Sie denn mit "es?" Tadalafil, Revatio, Viagra...

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  10. #10
    Premium-User
    Registriert seit
    03.02.2012
    Beiträge
    4
    Hallo Frau Noah,

    vielen Dank für Ihre Antwort. In der Eile habe ich vergessen zu erwähnen, dass Cialis verordnet war.

    Beste Grüße

    Maryam

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •