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Thema: Inventur Pflicht?

  1. #1
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Inventur Pflicht?

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich bin in meiner neuen Apotheke ein wenig verwirrt worden, dass da einmal im Jahr Inventur gemacht wird.
    In Zeiten des POS ist das doch gar nicht mehr notwendig, oder liege ich da falsch.
    Wir haben Lauer Fischer und da muß es doch möglich sein, eine Inventurliste für den Steuerberater zu drucken und gut ist...
    oder?

    Ok in den anderen Apotheken haben wir auch regelmäßig Kurzinventuren, also Bestandskontrollen versch. Lagerorte gemacht, was hier anscheinend nicht der Fall ist.

    Über ein positives Feedback würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße

  2. #2
    Hallo wombeline,
    gemäß HGB ist jeder Kaufmann im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar wenn er ein Unternehmen gründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Grundsätzlich ist die körperliche Inventur jährlich zum Bilanzstichtag (Ende des Geschäftsjahrs) durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer sich für eine so genannte permanente Inventur entscheiden. Die permanente Inventur unterscheidet sich von der Stichtagsinventur, bei der der gesamte Warenbestand körperlich zum Schluss des Geschäftsjahres aufgenommen wird, durch die Ermittlung des Warenbestandes durch eine regelmäßige (monatlich) buchmäßige Bestandsfortschreibung. Unter bestimmten Voraussetzungen anerkennt das Steuerrecht die permanente Inventur (Abschn. 30 EStR). Sie unterliegt strengen Anforderungen an die Bestandsfortschreibung (Dokumentation über Belege nach Tag, Art und Menge) und erfordert einmal jährlich den Abgleich zwischen Buchbestand und tatsächlich vorhandenem körperlichen Bestand, wobei die Einzelbestände zu verschiedenen Zeitpunkten körperlich aufgenommen werden können und nicht wie bei der Stichtagsinventur an einem bestimmten Tag insgesamt. Allerdings genügt eine stichprobenweise oder repräsentative Querschnitts-Bestandsaufnahme nicht.

    Wir lösen das Problem in unserem Betrieb so, dass wir einmal im Jahr anhand unseres EDV-Lagerbestandes eine Inventur erstellen und parallel täglich körperlich 10 Positionen unseres Lagers körperlich mit einer Bestandskontrollliste überprüfen, und dieses alles sauber dokumentieren. Das heißt, wir erfassen körperlich über das Jahr verteilt unser Lager.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,
    ergänzend zu dem Beitrag von Herrn Brunner möchte ich noch auf diese Frage eingehen:
    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    ich bin in meiner neuen Apotheke ein wenig verwirrt worden, dass da einmal im Jahr Inventur gemacht wird.
    In Zeiten des POS ist das doch gar nicht mehr notwendig, oder liege ich da falsch.
    Wir haben Lauer Fischer und da muß es doch möglich sein, eine Inventurliste für den Steuerberater zu drucken und gut ist...
    oder?
    Auch ein POS-System schützt leider nicht vor Fehlbeständen. Ein Beipsiel: Der Kunde reklamiert ein Nasenspray, sie greifen hinter sich in die Sichtwahl, händigen einen Ersatz aus und weil die Officin voll steht und sie erst einmal den nächsten Kunden bedienen, vergessen Sie, das Nasenspray abzubuchen und schwups... Fehlbestand.

    Deshalb machen einige Apotheke eine ständige Inventur, bei der kurze Listen a 10-20 Artikel per Computer ausgedruckt und somit Teile der Sichtwahl, der Kosmetik etc (von Praktikanten ?? ) durchgesehen werden können.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
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    Hallo,
    dazu möchte ich noch ergänzen, dass ja nicht alle Artikel in einer Apotheke vom POS-System erfasst werden, aber trotzdem zum Betriebsvermögen gehören, das ja mit der Inventur erfaßt werden soll. Beispiel: Teedrogen, Gefäße zur Rezepturherstellung, Anbrüche, Teebeutel, etc.
    Diese müssen auch einmal pro Jahr händisch erfaßt und bewertet werden

    Herzliche Grüße
    C. Wegener

  5. #5
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Danke für die Antworten...
    ja genau... in allen anderen Apotheken haben wir sehr regelmäßig Bestandskontrollen gemacht und Listen abgearbeitet...

    somit ist dann diese Tages-Komplett Inventur weggefallen...
    oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

    wenn man regelmäßige Bestandskontrollen macht... alle Lagerorte miteinbezieht, dann reicht es beim Ablauf des Geschäftsjahres...
    nur den "Inventurknopf" zu drücken, die Liste auszudrucken und gut ist?

    @Claudia Wegener:
    wie werden denn Produkte erfasst, die keinen Bestand haben und über "bar" abverkauft werden...
    ebenso die Rezepturgefäße und Anbrüche und Substanzen?
    Die haben bei uns alle keinen Bestand...

  6. #6
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    Hallo, wombeline,

    wie werden denn Produkte erfasst, die keinen Bestand haben und über "bar" abverkauft werden...
    ebenso die Rezepturgefäße und Anbrüche und Substanzen?
    Die haben bei uns alle keinen Bestand...
    Da bleibt dann nur die einmal jährliche Bestandserfassung "zu Fuß". Wir hatten in der Apo für solche Dinge eine Kennzeichnung mit POR (also klassisch mit "A") in der Artikelverwaltung, damit die Artikel als Lagerware / vorrätig erkennbar waren und gleichzeitig nicht ausgebucht werden mussten / konnten (z. B. Teedrogen, Rezeptursubstanzen, Anbrüche wie Einmalspritzen, usw.). Für diese Artikel wurde einmal im Jahr eine Auswertung gemacht, auf der alle aufgeführt waren (zur besseren Übersicht sortiert nach Lagerorten oder Eigenschaften, also Drogen, Chemikalien, Verbandstoffe, etc.). Dort wurde dann der aktuelle Bestand an einem Tag im Jahr erfaßt (Drogen, Chemikalien wiegen, Gefäße (Kruken, etc.) zählen) und der Wert der vorhandenen Bestände manuell errechnet. Diese Aufstellung wird dann zur Jahresinventur, die man, wenn man täglich Teil-Inventuren macht, tatsächlich per Knopfdruck erstellt und ausdruckt, hinzugefügt und geht in die Gesamtaufstellung zur Inventur mit ein. Das klingt zwar kompliziert, aber man kann das zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr machen, also z. B. im Sommer, wenn wenig los ist oder wenn sowieso die Regale gereinigt werden müssen.

    Grüße
    C. Wegener

  7. #7
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    Die Invenur soll den Wert der Apotheke abbilden. Alles was nicht mehr vom Großhandel zurückgenommen wird , ist Pharmamüll, der auch noch kostenpflichtig entsorgt werden muss.! Und was zurückgenommen wird, wird nur zu max. 80% erstattet.

    Eine stückgenaue Inventur ist zwar Pflicht aber eine sinnlose Beschäftigung (wie leider so vieles in der Apotheke.

    meint Hermann Balleis

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