Hallo...
Wenn ein Vertretungsarzt ein Btm-Rezept des vertretenen Arztes mit dem Kürzel "i.V." unterschreibt, reicht dann, wenn sein Name handschriftlich (und leserlich ) unter dem Stempel des vertretenen Arztes vermerkt ist, oder müsste das Rezept beim Vertretungsarzt ausgetauscht werden gegen sein eigenes?
Verregnete Grüße,
Barbara Fockenberg
Lesezeichen