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Thema: Haben Venena immer Totenkopfsymbol?

  1. #1
    Premium-User
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    Haben Venena immer Totenkopfsymbol?

    Hallo,

    wir hatten die Woche Revision und nun habe ich ein großes Fragezeichen über meinem Kopf

    Betamethasonvalerat war vor der Gefahrstoffrecht-Änderung bei den Venena einzusortieren. Als es noch die alten Gefahrstoffsymbole gab, war da ein Totenkopf drauf.
    Seit es die neuen Gefahrstoffsymbole gibt, ist das nicht mehr so, es gibt jetzt nur noch das CMR- Symbol mit dem Menschen drauf sowie Gefahrt.

    Auf anderen Stoffen steht nach wie vor noch der Totenkopf.

    Meine Frage (die der Herr von der Revision auch nicht beantworten konnte): Hat sich bei Betamethasonvalerat etwas geändert? Kann es nun ganz normal neben Clotrimazol stehen oder muss es weiterhin zu den Venena?


    Diana

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Geändert hat sich die formale Einstufung, da ausschließliche CMR-Eigenschaften mit dem GHS-Symbol GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem entsprechenden Signalwort sowie den H- und P-Sätzen gekennzeichnet wird. Die GHS-Bezeichnung "giftig" (GHS06) ist im Prinzip auf akut giftige Stoffe beschränkt.

    Soweit Vorschriften für die Aufbewahrung anzuwenden sind, hat sich an diesen nichts geändert.

    Der Begriff der "Venena" oder eine entsprechende Einordnung nach arznei- oder apothekenrechtlichen Bestimmungen ist zumindest in Hinsicht auf die Aufbewahrung als "Chemikalie" - und die liegt vor, bis daraus eine Rezeptur u.ä. angefertigt wird - nicht von Bedeutung. Man hat in der Apotheke auch kein "Chemikalienlager" mit Anwendung der entsprechenden Vorschriften.

    Somit gelten die allgemeinen Bestimmung (Ausschluss des Zugriffs Unbefugter) zur Aufbewahrung von akut giftigen Stoffen, die in einem verschlossenen Schrank stehen sollen. In diesem Schrank können aber auch alle anderen Chemikalien aufbewahrt werden.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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