Hallo,
wir hatten jetzt ein Rezept mit einem Arzneimittel was laut TFG dokumentationspflichtig ist.
Nun steht aber auf dem Rezept nicht die richtige Adresse der Kundin sondern eine Postfachadresse.
Wir haben mit der Kundin telefoniert und die Adresse in Erfahrung gebracht.
Kurze Zeit später ruft die Kundin zurück und ist empört, warum wir denn die Adresse bräuchten, sie würde das ja schließlich auch bei sich dokumentieren und die Apotheken in Frankfurt (sie ist hier zu Besuch) hätten sie noch nie nach ihrer Adresse gefragt.
Wir haben ihr gesagt, dass wir mit der Angabe des Postfaches einfach nicht sicher waren, ob es reichen würde und wollten deswegen die genaue Adresse haben...
Wir konnten sie zwar beruhigen, aber richtiges Verständnis nicht erzeugen.
Was ist nun richtig?
Reicht die Postfachadresse?
Danke fürs Feedback
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