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Thema: Rx-Tierarzneimittel frei erhältlich im Netz

  1. #1
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    Rx-Tierarzneimittel frei erhältlich im Netz

    Hallo,

    es gibt eine eine Internetseite (medpets) die verkauft Tierarzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind. Begründung warum Sie das ganze ohne Rezept abgeben dürfen ist diese hier:

    "Medpets darf dieses Produkt an deutsche Kunden ohne Vorlage eines Rezeptes verkaufen, da das Produkt in den Niederlanden rezeptfrei erhältlich ist. Es ist uns nicht gestattet, die hier angebotenen niederländischen Tierarzneimittel am Kunden aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu versenden. Sie können die Arzneimittel aber selbst bei uns abholen ODER auf der nächsten Seite im folgenden Bestellschritt ein geeignetes Logistikunternehmen (z.B. DPD Paketpost) mit der Abholung beauftragen. Sie bezahlen hierbei keine zusätzlichen Kosten. Bei der Bezahlung können Sie dann angeben, dass wir das Paket mit DPD verschicken dürfen.

    Mich verwundert nun ein wenig, dass dies angeblich legal ist, weil ja das Präparat trotzdem in Deutschland verschreibungspflichtig bleibt, egal mit welchem Logistikunternehmen ich das verschicke oder?
    Ich könnte mir ja dann auch einfach aus den Niederlanden die Pille danach bestellen, lapidar gesagt hauptsache mit dem richtigen Logistikunternehmen, oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort.

    Birgit Seher
    Geändert von Birgit Seher (13.05.2014 um 21:51 Uhr)

  2. #2
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    ist der Versand von Rx-TierAM nicht auch in Deutschland verboten?

    es ist überhaupt eine Frechheit dass der Eindruck entsteht dass ausländische Versandapotheken anscheinend wo es nur geht das Deutsche AM und Apothekenrecht untergraben für wirtschaftliche Vorteile... und auf Kosten der Arzneimittelsicherheit. Warum schreitet da die Politik nicht ein und welche unserer Gesetze gelten überhaupt für die niederländische Konkurrenz?

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    der Versand von rx-Tier-AM ist mittlerweile (nach einem BVerwG-Urteil) leider grundsätzlich erlaubt worden.
    Dafür, dass die holländischen REchtsnomen gelten, muss das AM auch in Holland in Verkehr gebracht werden. Würde ein Kunde dort tatsächlich kaufen und für den persönlichen Bedarf nach D verbringen wäre das erlaubt (auch bei der "Pille").
    Dass der Kunde ein Taxi beauftragt dorthin zu fahren, weil er gerade selber schlecht "kann" ist ein sogenannter Umgehungs-Tatbestand (zumindest besteht Verdacht hierauf wegen mißbräuchlicher Gestaltung). Vor allem dann wenn es eben kein Einzelfall ist, sondern systematisch so angelegt.
    (Ähnlicher Umgehungstatbestand wurde auch dem Winterfeld-Modell "Linda-Vorteil24-Modell" zum Verhängnis)
    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...7f0&sword_list[]=vorteil&sword_list[]=24&sword_list[]=linda&no_cache=1

    Ich würde mit Verweis auf das Urteil die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes einschalten oder Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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