Hallo,
wir wollen gerne in unserer Apotheke 1g-Röhrchen von verschiedenen homöopathischen Mitteln abfüllen.
Diese werden von den Kunden immer wieder nachgefragt und auch Heilpraktiker schreiben diese auf.
Nun stehen wir aber vor dem großen Problem der Defektur, bzw. der Prüfung einer Defektur. Wie geht man dies am besten an?
Zudem wurde uns von einem Heilpraktiker empfohlen die Mittel nicht von der DHU zu nehmen, sondern sie bei Remedia aus Österreich zu bestellen. Doch dann stellt sich wieder die Frage der Dokumentation, da die Mittel zwar in Österreich registriert sind, aber in Deutschland nicht. Brauchen wir dann eignetlich eine ärztliche Verordnung? Müssen wir die Mitttel dann einzeln dokumentieren?
Ich würde mich sehr freuen wenn uns jemand mal genau die Gesetzeslage oder vielleicht auch Praxiserfahrungen mitteilen könnte.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
M. Günther
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