Hallo zusammen,

ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen. Spricht etwas dagegen, die rezepturmäßige Abfüllung von 1g-Röhrchen in einem vereinfachten
Herstellungsprotokoll zu dokumentieren, sprich als einfache Abfüllung? Und dürfen dann die benutzten 10g-Gebinde als Anbrüche aufbewahrt werden?

Viele Grüße