Hallo zusammen,
ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen. Spricht etwas dagegen, die rezepturmäßige Abfüllung von 1g-Röhrchen in einem vereinfachten
Herstellungsprotokoll zu dokumentieren, sprich als einfache Abfüllung? Und dürfen dann die benutzten 10g-Gebinde als Anbrüche aufbewahrt werden?
Viele Grüße
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