Hallo,
ich habe eine Frage zum Kontrahierungszwang bei Rezepturen bezüglich §17 (4) ApBetrO "...der Verschreibung angemessenen Zeit...":
wie ist das, wenn ein Kunde mit einer plausiblen Rezeptur in die Apotheke kommt (z.B Do mittag), man aber vorher schon einige Rezepturen angenommen hat, darunter vielleicht auch aufwendige Kapselherstellungen o.ä.
Kann man da einfach sagen " können wir machen, aber nicht vor Di/Mi nächste Woche"? Muss man da auch die Dringlichkeit (zB rx-pflichtig vs. Pflegecreme) der Rezeptur berücksichtigen oder kann man stur nach dem Prinzip "wer zuerst kommt mahlt zuerst" vorgehen? (Wenn zum Beispiel die Pflegecreme von der netten Stammkundin zuerst da war und dann eine komplizierte/aufwändige aber dringende rx-Rezeptur von einem unbeliebtem Kunden kommt)
Vielen Dank schon mal!
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