Danke für die schnellen Antworten! Das Beispiel mit der Pflegecreme war natürlich ungünstig gewählt.
Darauf wollte ich hinaus.Grundsätzlich gibt es keine genau festgelegte Zeit, innerhalb derer eine derartige Verschreibung nach §17 (4) ApBetrO beliefert werden muss.
Mir ist kein Urteil bekannt, in dem dieses Anliegen präzisiert worden ist. Daher spricht theoretisch nichts gegen Ihr Beispiel - sofern es wirklich wahrheitsgemäß und realistisch ist und es sich um eine Ausnahme handelt (zufällig viele Rezepturen, eine PTA im Urlaub, eine angestellte Apothekerin erkrankt).
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