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Thema: Arbeiten im Notdienst im PJ

  1. #1
    Premium-User
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    3

    Arbeiten im Notdienst im PJ

    Hallo,

    nachdem uns einige PhiPs deswegen gefragt haben und wir leider keine Antwort wussten:

    - Muss ein PhiP (40 Stunden/Wo) verteilt auf Mo-Fr an einem Feiertag den Notdienst (morgens bis abends) mitarbeiten ? Leider konnten wir keine Grundlage finden die dies befürwortet oder verneint. Einen entsprechenden Zeitausgleich setzen wir mal vorraus, falls ja....

    Danke.

    VG
    FS Mainz

  2. #2
    Premium-User
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    301
    Hallo,

    ich weiß es zwar auch nicht genau, aber mir ist bekannt, daß in Apotheken, die im Notdienst, besonders an Feiertagen, viel frequentiert werden, der AL zusätzlich pharmazeutisches Personal zur Arbeit einsetzt. Diese wird dann natürlich auch entsprechend vergütet (Finanziell oder als Freizeitausgleich). Natürlich darf ein PhiP dabei nicht allein sein, sondern es muß mindestens ein approbierter Mitarbeiter der Apotheke anwesend sein!
    Grüße
    C. Wegener

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo,

    die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. PhiP können entweder im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses oder als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beide Vertragsgestaltungen sind möglich. Wenn eine Beschäftigung als Praktikant erfolgt, ist das Berufsbildungsgesetz anwendbar. Eine Beschäftigung zu Notdiensten wäre möglich, wenn diese den Ausbildungszweck fördert. Das ist wohl so, wenn dies nicht dauernd passiert.

    Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt es keine Probleme, allerdings sollte die Vergütung auch entsprechend geklärt sein.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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