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Thema: Chlorhexidin-Heilpuder auf GKV-Rezept

  1. #1
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Chlorhexidin-Heilpuder auf GKV-Rezept

    Hallo mal wieder,

    heute schon wieder so ein Fall, der uns etwas ratlos machte ...

    Neugeborenes bekommt auf GKV-Rezept Chlorhexidin Heilpuder 50 g- die Software meldet Erstattung nicht geklärt ... die erfahrene Kollegin entschied dann, dass wir es zulasten der KK abgeben und zur Not drauf sitzen bleiben

    Wie ist denn aber nun wirklich der Stand der Dinge? Es gilt ja als Nichtarzneimittel, die bis auf bestimmte Ausnahmen ausgeschlossen sind- wobei ich nicht sicher bin, ob das nicht eine dieser Ausnahmen ist, da dort etwas von .. ich glaube Hautpflegemitteln .. stand die in Zusammenhang mit einer arzneilichen Therapie verwendet werden... aber es wäre schön zu erfahren, wie es sich rein rechtlich tatsächlich darstellt

    einen schönen Feierabend allen!

    VG, Susanne Sparing

  2. #2
    Hallo Frau Sparing,
    nach meiner Information handelt es sich bei Chlorhexidin Heilpuder um ein nichtapothekenpflichtiges Medizinprodukt der Firma Riemser. und es steht nicht in der Anlage V Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie (Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte). Damit ist meiner Meinung nach die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen. Die Liste finden Sie stets aktuell in unserem Tax-ikon unter M wie Medizinprodukte
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
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    Bei einer Softwaremeldung "Erstattung nicht geklärt" mache ich grundsätzlich einen Kostenvoranschlag vor der Abgabe.
    bzw. lasse ich mir das Medikament bezahlen, biete aber an das Geld bei genehmigtem Kostenvoranschlag zurückzuerstatten.

    In dringenden Fällen sind die Krankenkassen sogar erstaunlich hilfsbereit.... die Ablehnung hatte ich meist direkt am Telefon.


    Zu 99,9% bedeutet später "Erstattung nicht geklärt" = "wird nicht erstattet".

    In Vorlage gehen wir nicht mehr. Außer bei guten Stammkunden, bei denen ich weiß sie kommen bei abgelehntem Kostenvoranschlag nochmal vorbei und bezahlen

  4. #4
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Vielen Dank für die schnellen Antworten- die Idee mit der Krankenkasse hatte ich auch im Kopf wobei für Behörden und co ja Mittwoch Nachmittag immer ein ungünstiger Zeitpunkt ist ^^ das wäre auch mein 2. Schritt gewesen, aber als Anfänger richte ich mich da momentan noch nach den erfahrenen Kollegen- na gut, dann wird das wohl auf Kostenvoranschlag hinauslaufen und vermutlich an uns hängenbleiben ... wie befürchtet

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