Hallo mal wieder,
heute schon wieder so ein Fall, der uns etwas ratlos machte ...
Neugeborenes bekommt auf GKV-Rezept Chlorhexidin Heilpuder 50 g- die Software meldet Erstattung nicht geklärt ... die erfahrene Kollegin entschied dann, dass wir es zulasten der KK abgeben und zur Not drauf sitzen bleiben
Wie ist denn aber nun wirklich der Stand der Dinge? Es gilt ja als Nichtarzneimittel, die bis auf bestimmte Ausnahmen ausgeschlossen sind- wobei ich nicht sicher bin, ob das nicht eine dieser Ausnahmen ist, da dort etwas von .. ich glaube Hautpflegemitteln .. stand die in Zusammenhang mit einer arzneilichen Therapie verwendet werden... aber es wäre schön zu erfahren, wie es sich rein rechtlich tatsächlich darstellt
einen schönen Feierabend allen!
VG, Susanne Sparing
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