Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einer der letzten DAZ Ausgaben heißt es, dass Otobacid Ohrentropfen nicht mehr verordnungsfähig sind. Die Begründung ist mir allerdings unklar.
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einer der letzten DAZ Ausgaben heißt es, dass Otobacid Ohrentropfen nicht mehr verordnungsfähig sind. Die Begründung ist mir allerdings unklar.
Guten Tag,
Dieser Verordnungsausschluss besteht sogar schon seit 2008.Otobacid Ohrentropfen nicht mehr verordnungsfähig
Der G-BA sieht die Zweckmäßigkeit einer Kombination von einem Corticosteroid, Lokalanästhetikum sowie Antiseptikum bei Entzündungen des äußeren Gehörgangs als nicht nachgewiesen an. In ihrer Entscheidung werden Monopräparate grundsätzlich als "bevorzugt" bewertet.
Eine Klage des Herstellers im Mai 2013 wurde übrigens vor dem LSG Berlin abgewiesen: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de...ng15052013.pdf
Die gesetzliche Grundlage des Ausschluss ist die Anlage III der AM-RL des G-BA: http://www.g-ba.de/downloads/83-691-...2013-06-14.pdf
Mit freundlichem Gruß
Oliver Scholle
Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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Vielen Dank. Ich hatte es mir schon so gedacht. Bin überrascht, dass dies schon seit 2008 so ist, da auch viele meiner Kollegen/Kolleginnen unsicher waren.
Hallo.
Heißt das nun, ich darf die Ohrentropfen nicht mehr abgeben? Unsere Software sagt aber nichts dazu und bei uns wird es häufiger verordnet und auch abgegeben. Vielen Dank für eine Antwort!
Maike Noah, Apothekerin
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aber als Apotheke haben wir doch diesbezüglich keine Prüfpflicht, oder?
Wenn der Arzt das verordnet und wir es abgeben bekommen wir keine Retaxation sonder der Arzt. Ist doch mit Codeintropfen und Arlevert genauso.
Maike Noah, Apothekerin
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also im klartext heißt das nun, ich darf es abgeben, wenn der arzt es auf einem kassenrezept verordnet, zulasten der GKV und ich bekomme es nicht retaxiert?unsere software "meckert"wie gesagt nicht.
Moin,
ich habe das Ganze mal bei uns (ASYS) durchgespielt. Der Kollege Computer meckert schon. Ich würde gerne das Bild dazu einfügen, klappt aber nicht...
Und wenn er meckert, dann ist das meistens ein Zeichen, daß das AM nicht zu Lasten der KraKa abgerechnet werden darf. Verordnet werden muß es aber trotzdem, ist ja rx.
Evtl. kann man diese Prüfung bei anderen Systemen per Parameter einschalten?
Gruß und schönen Abend,
C. Stackmann
ps: geht doch mit der entsprtechenden Überzeugungsarbeit: Unbenannt.jpg
Ich habe mit dem LAV gesprochen! Wir dürfen es zulasten der GKV abgeben, wenn der Arzt dieses auf einem Kassenrezept verordnet! Der Arzt bekommt evtl. Regress.
Viele Grüße !
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