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Thema: Anerkennung

  1. #1
    Premium-User
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    Anerkennung

    Hallo Herr Dr. Ravati,

    welche Möglichkeiten gibt es, wenn man in der Ukraine studiert hat, nun aber in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte?
    Wie gelangt man an die Approbation bzw. könnte man auch als Dienstleistungserbringer oder mit Erlaubnis arbeiten?
    Danke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    ja,
    1. Mit "Erlaubnis nach § 11 BApO" (siehe dort)
    2. Mit Approbation nach § 4 BApO Abs. 3 s.u.. Hierzu braucht man bei einer Ausbildung in einem Drittland (wie Ukraine, die nicht zur EU gehört) eine hier bestandene Prüfung. Diese nennt man "Kenntnisprüfung" oder "Gleichwertigkeitsprüfung" und kann sich auf alle Fächer des Deutschen Pharmazie-Studiums beziehen. Wie genau das ganze aber geregelt wird, liegt im sogenannten Ermessensspielraum der zuständigen Landesprüfungsbehörde. Die betreffende Person möge sich daher bitte dort erkundigen.

    "§4 (3) Ist die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt, so ist Antragstellern, die über einen Ausbildungsnachweis als Apotheker verfügen, der in einem anderen als den in Absatz 2 Satz 1 genannten Staaten (Drittland) ausgestellt ist, die Approbation zu erteilen, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit gilt Absatz 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 entsprechend. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 3 sind auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person des Antragstellers liegen, von diesem nicht vorgelegt werden können."
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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