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Thema: Notdienst und Schwangerschaft

  1. #1
    Premium-User
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    Notdienst und Schwangerschaft

    Hallo Herr Hassel,

    ich bin Apothekerin und schwanger. In der Apotheke übernehme ich eine Hälfte der Notdienste. Laut dem Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mutter nicht zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr beschäftigt werden.
    Wie ist das genauso in der Apotheke geregelt?
    Wenn ich die Nachtdienste nicht mehr machen werde, werde ich Minus-Arbeitsstunden bauen. Darf der Arbeitgeber mir wegen so entstandenen Minus-Arbeitsstunden meinen Gehalt kurzen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Natalija Badonski

  2. #2
    Premium-User Avatar von Claus Rycken
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    Hallo Frau Badonski,

    das Mutterschutzgestz gilt ohne Einschränkungen auch in einer Apotheke (auch wenn unsere Arbeit teilweise sicherlich künstlerischen Charakter hat... ); arbeiten zwischen 20:00 - 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet (§8 MuSchuG). Nach §11 ist mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zu gewähren, auch wenn der Wegfall der Nachtschicht zu einer geringeren Arbeitsleistung führt. Also darf Ihr Gehalt auch nicht gekürzt werden; schwierig wird es aber, wenn die Notdienste nicht ausdrücklich in Ihrem Arbeitsvertrag so vereinbart sind; dann wäre auch denkbar, dass Ihr Chef auf die Ableistung der vereinbarten Wochenarbeitszeit bestehen könnte.

    Mit besten Grüßen

    Claus Rycken

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