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Thema: Arztstempel: Darf die Adresse durch die Apotheke ergänzt werden?

  1. #1
    Premium-User
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    Arztstempel: Darf die Adresse durch die Apotheke ergänzt werden?

    Hallo Dr. Ravati,
    Wir hatten heute ein handgeschriebenes Klinik-Rezept, auf dem zwar die Arztunterschrift und in "Klarschrift-Hiroglyphen" auch ein unleserlicher Arztname standen, aber ansonsten keine nach AMVV §2 erforderlichen Angaben:

    § 2
    (1) Die Verschreibung muss enthalten:
    1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen,
    tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person)
    und weiter:
    (6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
    oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 5 oder 7 oder sind sie unvollständig, so
    kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der
    verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.
    Also können Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 wohl nicht handschriftlich ergänzt werden? Das Rezept wurde von einer bestimmten Klinik ausgestellt und der Patient konnte auch alle Angaben machen bzw man findet diese ja auch durch googlen.

    Kostenträger ist allerdings BG und die sind ja recht kulant mit der Kostenübernahme. Sehen Sie da Schwierigkeiten, wenn wir Kliniknamen und Adresse selbstsständig ergänzen?

    Vielen Dank
    Chrissi Mann
    PiP

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Kein Problem, können Sie ändern / ergänzen, wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten sind. Da das nicht überprüfbar ist......

    Mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Premium-User
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    Guten Abend,
    vielen Dank für die mal wieder seeeeehr schnelle Antwort.

    Chrissi Mann
    PiP

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