Hallo Dr. Ravati,
Wir hatten heute ein handgeschriebenes Klinik-Rezept, auf dem zwar die Arztunterschrift und in "Klarschrift-Hiroglyphen" auch ein unleserlicher Arztname standen, aber ansonsten keine nach AMVV §2 erforderlichen Angaben:
und weiter:§ 2
(1) Die Verschreibung muss enthalten:
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen,
tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person)
Also können Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 wohl nicht handschriftlich ergänzt werden? Das Rezept wurde von einer bestimmten Klinik ausgestellt und der Patient konnte auch alle Angaben machen bzw man findet diese ja auch durch googlen.(6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 5 oder 7 oder sind sie unvollständig, so
kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der
verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.
Kostenträger ist allerdings BG und die sind ja recht kulant mit der Kostenübernahme. Sehen Sie da Schwierigkeiten, wenn wir Kliniknamen und Adresse selbstsständig ergänzen?
Vielen Dank
Chrissi Mann
PiP
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