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Thema: Bedarfsmedikation

  1. #1
    Premium-User
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    Bedarfsmedikation

    Hallo,

    ich bin dabei eine Schulung zum Thema Bedarfsmedikation vorzubereiten und scheitere schon an der Definition. Gibt es eine eindeutige Definition für den Begriff Bedarfsmedikation?

    Grüße
    Heidi Kraft

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Guten Morgen, nah, da haben Sie aber ´ne knifflige Sache rausgesucht (-:

    Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig zu bestimmten Zeiten genommen werden sollen/müssen, sondern nur dann, wenn ein bestimmtes, bekanntes Symptom
    wieder einmal auftritt oder sich verstärkt. Damit bei sporadisch verlaufenden Beschwerden nicht jedes mal der Arzt gerufen werden muss und um den Patienten/ Heimbewohner etc. nicht unnötig
    leiden zu lassen, wird für einen bestimmten Bedarfsfall ein bestimmtes Medikament ärztlich angeordnet. Typische Bedarfssituationen sind Schmerzzustände, Schlafstörungen oder
    Unruhezustände, Verdauungsstörungen, Atemnot bei Asthma u.a.m.. Dabei bleibt dem Patienten/ bzw. Pflegedienst die Entscheidung überlassen, wann ein Bedarfsfall gegeben ist und somit das
    angeordnete Medikament gegeben werden darf.
    Siehe auch folgender Link:
    http://www.pflegekonzepte.de/uploads...EDIK%20BED.pdf

    Das Schwierige ist also, dass damit die Medikamentenverordnung in die Hände der Patienten/ Pflegemitarbeiter gelegt wird und es zu Fehlern kommen kann.
    Die ärztliche Anordnung der Bedarfsmedikation muss schriftlich vorliegen und diese Angaben enthalten:
    Bedarfsdiagnose
    Medikamentennamen
    Darreichungsform
    Einzeldosis
    Höchstdosis in 24 Stunden
    Außerdem muss der Arzt exakt die Symptome beschreiben, bei deren Vorliegen das Medikament verabreicht werden soll.

    Bedarfsmedikation: Beachten Sie diese acht Regeln

    Die Bedarfsmedikation sollte vom Arzt dokumentiert und unterschrieben werden, nicht von einer Pflegekraft.
    Die Bedarfsmedikation muss nach sechs Monaten neu verordnet werden.
    Die Darreichungsform muss genau beschrieben sein.
    Einzel- und Höchstdosis innerhalb von 24 Stunden müssen dokumentiert werden.
    Die Anordnung muss logisch sein und zu dem Patienten passen.
    Der Arzt muss zweifelsfrei beschreiben, wann das Medikament zu verabreichen ist.
    In der Pflegeplanung muss genau stehen, wann die Medikation gegeben werden soll.
    Im Pflegebericht müssen die Auswirkungen der Medikation verzeichnet werden.
    Das Problem mit der Verordnungspraxis von Bedarfsmedikation ist es, innerhalb einer Grauzone enge Grenzen zu setzen. Dazu sind die genannten Regeln geeignet.

    http://www.heimversorger.de/node/160

    http://www.vnr.de/b2c/gesundheit/pfl...legenheit.html

    Hoffe, das hilft erst einmal weiter.
    Sonst bitte gern noch mal melden. Ich fand diese Links aber alle recht aufschlussreich (-:

    HG

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Fr. Dr. Kressner,

    vielen Dank für die ausführliche Info und die angegebenen Links.

    Viele Grüße
    Heidi Kraft

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