-
Bedarfsmedikation
Hallo,
ich bin dabei eine Schulung zum Thema Bedarfsmedikation vorzubereiten und scheitere schon an der Definition. Gibt es eine eindeutige Definition für den Begriff Bedarfsmedikation?
Grüße
Heidi Kraft
-
Premium-User
Guten Morgen, nah, da haben Sie aber ´ne knifflige Sache rausgesucht (-:
Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig zu bestimmten Zeiten genommen werden sollen/müssen, sondern nur dann, wenn ein bestimmtes, bekanntes Symptom
wieder einmal auftritt oder sich verstärkt. Damit bei sporadisch verlaufenden Beschwerden nicht jedes mal der Arzt gerufen werden muss und um den Patienten/ Heimbewohner etc. nicht unnötig
leiden zu lassen, wird für einen bestimmten Bedarfsfall ein bestimmtes Medikament ärztlich angeordnet. Typische Bedarfssituationen sind Schmerzzustände, Schlafstörungen oder
Unruhezustände, Verdauungsstörungen, Atemnot bei Asthma u.a.m.. Dabei bleibt dem Patienten/ bzw. Pflegedienst die Entscheidung überlassen, wann ein Bedarfsfall gegeben ist und somit das
angeordnete Medikament gegeben werden darf.
Siehe auch folgender Link:
http://www.pflegekonzepte.de/uploads...EDIK%20BED.pdf
Das Schwierige ist also, dass damit die Medikamentenverordnung in die Hände der Patienten/ Pflegemitarbeiter gelegt wird und es zu Fehlern kommen kann.
Die ärztliche Anordnung der Bedarfsmedikation muss schriftlich vorliegen und diese Angaben enthalten:
Bedarfsdiagnose
Medikamentennamen
Darreichungsform
Einzeldosis
Höchstdosis in 24 Stunden
Außerdem muss der Arzt exakt die Symptome beschreiben, bei deren Vorliegen das Medikament verabreicht werden soll.
Bedarfsmedikation: Beachten Sie diese acht Regeln
Die Bedarfsmedikation sollte vom Arzt dokumentiert und unterschrieben werden, nicht von einer Pflegekraft.
Die Bedarfsmedikation muss nach sechs Monaten neu verordnet werden.
Die Darreichungsform muss genau beschrieben sein.
Einzel- und Höchstdosis innerhalb von 24 Stunden müssen dokumentiert werden.
Die Anordnung muss logisch sein und zu dem Patienten passen.
Der Arzt muss zweifelsfrei beschreiben, wann das Medikament zu verabreichen ist.
In der Pflegeplanung muss genau stehen, wann die Medikation gegeben werden soll.
Im Pflegebericht müssen die Auswirkungen der Medikation verzeichnet werden.
Das Problem mit der Verordnungspraxis von Bedarfsmedikation ist es, innerhalb einer Grauzone enge Grenzen zu setzen. Dazu sind die genannten Regeln geeignet.
http://www.heimversorger.de/node/160
http://www.vnr.de/b2c/gesundheit/pfl...legenheit.html
Hoffe, das hilft erst einmal weiter.
Sonst bitte gern noch mal melden. Ich fand diese Links aber alle recht aufschlussreich (-:
HG
-
Hallo Fr. Dr. Kressner,
vielen Dank für die ausführliche Info und die angegebenen Links.
Viele Grüße
Heidi Kraft
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen