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Thema: Stückelung bei Innohep Verordnung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Stückelung bei Innohep Verordnung

    Hallo Frau Schröder und alle anderen Anwesenden,

    mir liegt eine Verordnung vor, bei der ich mir mit der Taxierung sehr unsicher bin.

    " 5x! Innohep 20000 IE/ml 0.7ml FER N1 10x0,7ml "

    Kasse ist die AOK Hessen (IK 5313145)

    50st sind noch N3, also keine Jumbopackung. Darf ich stückeln wie auf dem Rp mit 5x10st N1 auf 50st oder muss ich 1x30st kA-Packung und 2x10st N1 taxieren. Darf ich überhaupt die 50st abgeben oder darf ich nur 30st (größte im Handel befindliche Packung) abgeben ?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

    Alina

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    " 5x! Innohep 20000 IE/ml 0.7ml FER N1 10x0,7ml "
    Kasse ist die AOK Hessen (IK 5313145)
    Darf ich stückeln wie auf dem Rp mit 5x10st N1 auf 50st oder muss ich 1x30st kA-Packung und 2x10st N1 taxieren.
    Stückeln darf man leider nicht in einen bestehenden N-Bereich hinein, auch wenn es keine N3 am Markt gibt. Hätte der Arzt 40 Spritzen verordenet, hätten Sie eine 30er und eine 10er Packung abgeben können (sofern wirtschaftlicher als 4x10).

    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Darf ich überhaupt die 50st abgeben oder darf ich nur 30st (größte im Handel befindliche Packung) abgeben ?
    Um reatxsicher abgeben zu können, kann tatsächlich nur die größte im Handel gefindliche Packung -30er- abgegeben werden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo Frau Noah,
    danke für die schnelle Antwort.
    Darf ich denn nicht die verordnete Menge 50 st abgeben, trotz Ausrufezeichen hinter dem 5x ?

    Alina

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Darf ich denn nicht die verordnete Menge 50 st abgeben, trotz Ausrufezeichen hinter dem 5x ?
    Nein, Begründung siehe bitte meine Anwort von eben.

    Einzige Möglichkeit: Rezept auf reine Normgrößenverordnung ändern lassen, um Gesetzeslücke zu nutzen und Rahmenvertrag zu umgehen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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