Hallo Frau Schröder und alle anderen Anwesenden,
mir liegt eine Verordnung vor, bei der ich mir mit der Taxierung sehr unsicher bin.
" 5x! Innohep 20000 IE/ml 0.7ml FER N1 10x0,7ml "
Kasse ist die AOK Hessen (IK 5313145)
50st sind noch N3, also keine Jumbopackung. Darf ich stückeln wie auf dem Rp mit 5x10st N1 auf 50st oder muss ich 1x30st kA-Packung und 2x10st N1 taxieren. Darf ich überhaupt die 50st abgeben oder darf ich nur 30st (größte im Handel befindliche Packung) abgeben ?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Alina
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