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Thema: Pikrinsäure

  1. #11
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    Zitat Zitat von Dr. Detlev Bregulla Beitrag anzeigen

    Die Entsorgung selber muss dann von einem Entsorgungsbetrieb vorgenommen werden, der die Pikrinsäure (Abfallschlüsselnummer: 160508) auch abholt. Es ist nicht möglich, das Gefäß selber zu einem Entsorgungsbetrieb zu transportieren, da dies gegen die Vorschriften des Gefahrgutrechtes (Gewerblicher Transport) verstoßen würde. Sofern der örtliche Hausmüllentsorger eine Schadstoffsammenstelle/Schadstoffmobil betreibt, sollte man nachfragen, ob die Chemikalie nicht abgeholt werden kann.
    Hallo, Herr Dr. Bregulla,

    die Nachfrage beim (angeblichen?) Spezialisten für solche Fälle der örtlichen Stadtreinigung hat ergeben, dass wir die Pikrinsäure selbst anliefern dürfen. Wie passt das mit dem obigen Zitat zusammen? Bei dem Telefonat ging es um ein Gefäß mit viel Wasser drin - macht das einen Unterschied?

    Und eine zweite Frage. Ab wann spricht man von "eingetrocknet"? Eine befreundete Apotheke hat ein wesentlich trockeneres Gefäß als wir. Ab wann wirds gefährlich? Muss es rieseln wie Salz, um explodieren zu können? Es sieht dort ein bisschen aus wie ein Pulver, das man zum besseren Mörsern mit etwas Aceton versetzt hat. Reicht das?

    Pikrinsäure, Pikrinsäure, Pikrinsäure... Träumen Sie auch schon davon? ;-)

    Lg und schonmal vielen Dank!
    isoprop

  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Gefahrgutrechtlich ist Pikrinsäure wie folgt zu betrachten:

    UN 0154, Pikrinsäure triocken oder angefeuchtet mit weniger als 30 Masse-% Wasser (Klasse1, Explosiv)
    UN 3364, Pikrinsäure, Angefeuchtet mit mindestens 10 Masse-% Wasser (Klasse 4.1, Endzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe)
    UN 1344, Pikrinsäure, Angefeuchtet mit mindestens 30 Masse-% Wasser (Klasse 4.1, s.o.)

    Pikrinsäure, wie sie hier diskutiert wird, müsste, da ein Wassergehalt nicht bestimmbar ist, in UN 0154 eingestuft werden. Dazu sehe ich in der Verpackungsvorschriften (P112 in Verbindung mit PP26) keine Möglichkeit, Glasgefäße (davon bin ich hier ausgegangen) als Primärgefäße legal zu transportieren. Zwar besteht die Möglichkeit, in UN 0154 eingestufte Stoffe als freigestellte Stoffe bis zu 50kg (brutto) ohne Anwendung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften (also z.B. in einem PKW) zu transportieren, aber nur, wenn die entsprechenden Primärverpackungen nicht aus Glas sind.

    Insoweit wäre hier nur ein Transport als "Abfall" in entsprechend gesicherten Transportbehältnissen zulässig (UN 0475, Explosiver Stoff, NAG, (enthält Pikrinsäure, unzureichend mit Wasser angefeuchtet)). Diese gesondert gesicherten Transportbehältnisse können (wenn sie in einen PKW passen) bis zu einer Bruttomasse von 50kg auch ohne Anwendung der Vorschriften des Gefahrgutrechtes transportiert werden.

    Damit wäre eine Möglichkeit: Gefäß mit Pikrinsäure in ein zweites bruchsicheres Gefäß (wiele der in Apotheken verwendeten kleinen Fassgefäße sind UN-zugelassen) einbringen, dass genügend Raum für die Auspolsterung läßt und dann zur Entsorgung bringen. Bitte wie oben benannt beschildern und einen Aufkleber "Explosiv 1.1." aufkleben.

    Insofern korrigiere ich nach entsprechender Recherche meine obige Aussage.

    Ob und wann es in einem explosionsfähigen Zustand ist, kann man unmöglich sagen. Bitte dazu die Ausführungen zur Explosionsfähigkeit von Pikrinsäure oben beachten.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Geändert von Dr. Detlev Bregulla (16.11.2012 um 16:24 Uhr)
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #13
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    Hallo Herr Dr. Bregulla, ich habe leider nochmal eine Nachfrage.

    Welche Gefäße in der Apotheke würden denn als "zweites bruchsicheres Gefäß" durchgehen? Der kleine Säurebehälter? Der komplette Abzug? Das Styropor, in dem das Gefäß steht? Meine Google-Versuche dazu sind leider gescheitert... Und diese Ausführungen gelten jetzt nur für nicht eingetrocknete Pikrinsäure, richtig?

    Danke
    Isoprop

  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Mit Gefäßen meine ich normale Kunststoff-Chemikalienbehälter, wie sie auch in Apotheken verwendet werden. Diese sind Bauartgeprüft (zu erkennen an der Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung BAM) und für den Transport auf Straßen zugelassen. Auch leere und gereinigte Chemikaliengefäße (z.B. von Lieferanten mit Prüfnummer), in die die Pikrinsäureflasche hineinpasst sind also geeignet.

    Die o.g. Ausführungen beziehen sich auf alle Pikrinsäuren, bei denen der Wasseranteil nicht sicher quantifiziert werden kann.

    Also: Gefäß geeigneter Größe und passender Einfüllöffnung besorgen. Boden so mit Füllmaterial auffüllen, dass man die Pikrinsäureflasche standsicher hineinstellen kann, restliche Hohlräume mit Füllmaterial füllen, verschließen, Behälter mit Außenaufkleber (UN 0475, Explosiver Stoff, NAG, (enthält Pikrinsäure, unzureichend mit Wasser angefeuchtet, Bruttogewicht XXX) sowie Gefahrgutsymbol Klasse 1.4 (mindestens 10x10cm) versehen und dann (endlich) ab zum Entsorger.

    Mit freundlichem Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
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  5. #15
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    Was auch klappen soll ist: Kanüle mit Kraft (nicht mit Schwung) durch den Deckel stechen und Wasser einspritzen.
    Wenn die Pikrinsäure feucht ist (und das ist ja wie o.A. schon ab 10% der Fall), ist die Gefahr gebannt.

    Explodieren werden die Gefäße bei zwei Gelegenheiten: Sturz oder Reibung beim Öffnen der Schraubdeckel. Das kann man mit der Kanüle umgehen.
    Bohren erzeugt mehr Reibung.

    Am Besten beim Herumdoktern fallen lassen, dann isses eh rum. :P


    Und sonst vor dem Hantieren - egal wie unwahrscheinlich - Kittel, Brille, Handschuhe an und Fenster auf! (Druckausgleich)

    gruß

  6. #16
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Al-Hinn,
    Zitat Zitat von Daniel Al-Hinn Beitrag anzeigen
    und Fenster auf! (Druckausgleich)
    super Tipp! Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen, klingt aber logisch!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #17
    Premium-User Avatar von pharmi87
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    Hallo Herr Dr. Bregulla,
    kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass ich das Gefäß ohne Bedenken aus dem Schrank nehmen kann und schließlich in ein Gefäß mit Wasser tauchen kann? Bei uns in der Apotheke weigern sich nämlich ausnahmslos alle das Gefäß auch nur anzufassen, weil eben die Angst besteht das Gefäß könnte explodieren.

    Grüße, Pharmi87

  8. #18
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Wahrscheinlichkeit, dass die (wie oben ausgeführt) ziemlich unempfindliche Pikrinsäure durch einfachen sachtes Bewegen des Gefäßes reagiert, tendiert gegen Null.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  9. #19
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    Haha, da hat jemand noch mehr Schiss als wir!! :-D

  10. #20
    Premium-User Avatar von pharmi87
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    Ja. Das ist richtig. Irgendwie machen sich alle wegen der Pikrinsäure wuschig. Und da hatte mich dann auch der Mut verlassen

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