Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Zertifikatausstellung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Premium-User Avatar von pj75
    Registriert seit
    27.01.2011
    Beiträge
    3

    Rotes Gesicht Zertifikatausstellung

    Hallo alle zusammen,
    ich habe demnächst mein 3. Staatsexamen und habe einige Fragen
    Kann mir bitte jemand die Fragen beantworten?

    2. Zertifikatausstellung: Stellt das ZL die Zertifikate aus? also soweit ich weiß,
    überprüft das ZL die Prüfzertifikate und vergibt einschl. das Prüfzeichen, aber stellt er auch Zertifikate aus?

    Vielen Dank

    [Anmerkung Maike Noah: Habe die drei Fragen der Übersichtlichkeit wegen auf drei Threads aufgeteilt]
    Geändert von Maike Noah (02.04.2011 um 14:59 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327

    Idee ZL Prüfzertifikate

    Hallo,

    für das Prüfzertifikat ist zunächst der Hersteller (nach § 13 AMG) verantwortlich, der das Arzneimittel (z.B.) Erythromycin (als Rezeptursubstanz von Caelo). Dieser prüft selber auf Idetitä, Reinhait und Gehalt nach Arzneibuch. Kann er es nicht selber kann die Prüfung auf einen externen Betrieb ausgelagert werden (z.B. ZL = Sachverständiger im Sinne des § 65 Abs. 4 AMG). Was das ZL genau macht belibt diesem als Sachverständigen akkreditierten Verein(!) überlassen. Das ZL erfüllt hier keinenfall eine amtliche rolle, sondern bietet Apotheken seine Dienstleisungen an. Diese snd auf der Website des ZL beschrieben unter www.zentrallabor.com

    Mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •