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Thema: wässrige Chlorhexidindigluconatlösung

  1. #1
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    Frage wässrige Chlorhexidindigluconatlösung

    Danke für dieses tolle Programm! Was für eine Arbeitserleichterung!
    Macht es Sinn, vielleicht noch Chlorhexidindigluconat-Lösung (wässrig, 20%) mit in die Stoffliste aufzunehmen?

  2. #2
    Hallo Herr Janßen, danke für das Kompliment.
    Der einfachere Weg wäre die manuelle Eingabe der Bestandteile der Lösung.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Brunner,

    wir finden es sollte auch die Chlorhexidingluconatlösung in den Plausi-Check aufgenommen werden.
    Das würde die ganze Umrechnerei der Konzentrationen ersetzen, was unter Umständen eine weitere
    kleine Zeitersparnis ist. Wir haben oft Rezepturen, die sich einmal auf den Wirkstoff und ein andermal
    auf die Lösung beziehen.
    Jede kleine Zeitersparnis hilft.

    Mit freundlichen Grüßen
    das Team der Selfkant-Apotheke

  4. #4
    Premium-User
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    wässrige Chlorhexidindigluconat Lösung 20%

    Hallo Herr Brunner,
    auch wir arbeiten mit Chlorhexidindigluconat Lösung. Wäre schön wenn die Lösung in das Plausi-Check aufgenommen wird.
    Ein sauberes, schnelles Arbeiten sind die Vorteile dieser Lösung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    das Team der Zentralapotheke Neukölln

    Hallo Herr Brunner,
    wir finden es sollte auch die Chlorhexidingluconatlösung in den Plausi-Check aufgenommen werden.
    Das würde die ganze Umrechnerei der Konzentrationen ersetzen, was unter Umständen eine weitere
    kleine Zeitersparnis ist. Wir haben oft Rezepturen, die sich einmal auf den Wirkstoff und ein andermal
    auf die Lösung beziehen.
    Jede kleine Zeitersparnis hilft.

    Mit freundlichen Grüßen
    das Team der Selfkant-Apotheke[/QUOTE]
    Geändert von Claudia Ballermann (31.10.2014 um 10:23 Uhr)

  5. #5
    Premium-User
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    Hallo liebes pharma4you Team,

    leider wurden unsere Wünsche bezüglich der Chlorhexidindigluconatlösung, nicht weiter kommentiert.

    Da wir jetzt auch Herstellungsanweisung und -Protokoll nutzen, ist die Nichtaufnahme im Programm sehr ärgerlich.

    Wir bitten darum, darüber nochmal nachzudenken.

    Mit freundlichen Grüßen
    das Team der Selfkant Apotheke

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Sehr geehrter Herr Fiegen,

    entschuldigen Sie bitte,dass wir hier nicht nochmal reagiert haben.

    Natürlich nehmen wir die Anregungen durch unsere Mitglieder auf und versuchen unser System hier auch stetig zu verbessern.
    Warum wir Chlorhexidindigluconatlösung 20% und auch andere Stoffe wie Rezepturkonzentrate noch nicht aufgenommen haben, liegt daran, dass die technische Umsetzung nicht so leicht ist, wie man sich das immer wünscht.

    Ich versichere Ihnen jedoch, dass wir auch an dieser Thematik arbeiten und wir hoffen Ihnen zukünftig Stoffe wie die Chlorhexidindigluconatlösung 20% anbieten zu können. Bis dahin müssten Sie noch den Weg der Umrechnung gehen und haben entsprechend in der Rezepturzusammensetzung nicht den eigentlich verwendeten Bestandteil stehen, sondern die Einzelbestandteile. Dennoch können Sie auch bei diesen Stoffen einfach die HA und das HP erstellen.

    In der Apotheke in der ich auch noch arbeite, handhaben wir es bei diesen Fällen so, dass wir im Plausiergebnis, sowie HA und HP einen Hinweis (also in dem Fall "Rezepturherstellung unter Verwendung der Chlorhexidindigluconat-Lösung 20%") einfach mit eintragen, oder wie folgt vorgehen:

    Den in der Datenbank fehlenden Stoff im Eingabefeld der Plausiprüfung vollständig ausgeschrieben eingeben und mit Enter bestätigen.
    Dieser Stoff wird Ihnen im Plausiergebnis als unbekannter Bestandteil angegeben, steht aber richtig in Ihrer Rezepturzusammensetzung. Angaben zur Plausibilität (wenn dies bekannt ist) können Sie einfach im Ergebnis eintragen.
    Anschliessend können Sie wie gewohnt die Herstellungsanweisung und das Herstellungsprotokoll erstellen mit "richtiger" Rezepturformel.

    oder

    ändern Sie die Rezepturbestandteile in der Herstellungsanweisung ab. Dann haben Sie die "richtige" Rezepturzusammensetzung, die dann auch ins HP übernommen wird.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen vorerst weiterhelfen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte wieder.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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