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Thema: Darreichungsform ändern, trotz Aut Idem?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Darreichungsform ändern, trotz Aut Idem?

    Hallo zusammen,

    ich habe heir ein Rezept über Prograf und Cellcept, beide mit Auti-Idem Kreuz.
    Bei beiden ist auch die PZN gegeben. Für Cellcept stellt sich aber die Frage:
    Abgegeben wurde PZN 09929631, Darreichungsform FTA. Auf dem Rezept war aber die PZN 07320630 angegeben, für die Tabletten.
    Die "TAB" sind über unseren GH nicht lieferbar, aber nicht AH gekennzeichnet.

    Laut DAP erlaubt der GBA den Austausch. Insofern müsste doch alles ok sein, oder?

    Gruß,
    Christoph Stackmann

  2. #2
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    Nachweis vom GH, dass es nicht lieferbar ist und austauschen ggf. mit der nicht lieferbar SonderPZN .
    Wenn man sich ganz sicher sein will, neues Rezept vom Arzt mit der anderen PZN. Wie ist denn der Preisunterschied zwischen den beiden Packungen? Das wäre jetzt nochmal interessant ..

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,
    der Preisunterschied ist Null. Beides kostet gleich.
    Geändert von Christoph Stackmann (24.02.2014 um 15:32 Uhr)

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    beide mit Auti-Idem Kreuz.
    Bei beiden ist auch die PZN gegeben
    Abgegeben wurde PZN 09929631, Darreichungsform FTA
    Auf dem Rezept war aber die PZN 07320630 angegeben, für die Tabletten.
    Wenn Sie die nicht-Lieferfähigkeit auf dem Rezept dokumentieren plus der ärztlichen Rücksprache drücke ich Ihnen die Daumen, dass es durchgeht.

    Zur rechtlichen Lage müssen Sie sich nur die Frage beantworten, ob es sich bei Cellcept TAB und Cellcept FTA um das gleiche Arzneimittel handelt (das ist analog zum Problem Import mit Kreuz verordnet, Original ist rabattiert -> hier wird der Austausch nicht ausgeschlossen, weil es sich defacto um das gleiche Arzneimittel handelt).
    Vom Gefühl her würde ich vermuten, dass die FTA sowie die TAB die gleiche Zulassung haben, dann müsste es bei korrekter Dokumentation Ihrerseits auf dem Rezept ok sein.

    Ich bin gespannt, ob Frau Schröder hierzu mehr weiß.

    Beste Grüße und schönen Feierabend
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    woran sehe ich, ob beide die gleiche Zulassung haben?

    Danke schonmal,
    C. Stackmann

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Herr Stackmann,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    woran sehe ich, ob beide die gleiche Zulassung haben?
    Ja, gute Frage
    Das meinte ich als ich schrieb, dass ich gespannt bin, ob Frau Schröder näheres dazu weiß. Ich werde Dr. Ravati dazu befragen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Super, danke.

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ich konnte ein bisschen recherchieren und bin in den Neueinführungs- und Änderungsmeldungen von ABDATA (in der Software das Programm "Aktuelle Info", sehr zu empfehlen...) auf Folgendes gestoßen:
    Cellcept.jpg
    Insofern sind die Filmtabletten der Nachfolger der Tabletten.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  9. #9
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Schröder,

    demnach ist ein Gegenzeichen des Aztes oder eine Defekt-PZN unnötig?

    Bei mir steht in der EDV nichts davon, daß die Tabletten AH sind. Der GH führt die Tabletten aber gar nicht (mehr).

    Gruß,
    C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (25.02.2014 um 08:18 Uhr)

  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Herr Stackmann,

    AH sind die Tabletten noch nicht, sie können also noch abgegeben werden, sofern noch vorrätig. Da das AH Kennzeichen der Hersteller über die IFA melden muss, kann so was manchmal dauern. Die Filmtabletten sind erst zum 15.01.2013 als Nachfolger eingeführt worden.
    Ein Gegenzeichnen des Arztes bzw. die Defekt-PZN wäre eigentlich vor dieser Ausgangssituation nicht notwendig, sie sollten aber auf jeden Fall vermerken, dass die Filmtabletten der Nachfolger sind.
    Wegen des gesetzten aut idem Kreuzes und der PZN sind sie aber nur dann wirklich auf der sicheren Seite, wenn sie die Änderung vom Arzt gegenzeichnen lassen.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
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