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Thema: Borax zur Ameisenbekämpfung?

  1. #1
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    Borax zur Ameisenbekämpfung?

    Hallo ,

    ich würde gerne Eure Meinungen dazu hören,
    eine Kundin wollte Borax zur Ameisenvernichtung.
    Ich habe ihr davon abgeraten.
    -Borax ist gesundheitsschädigend und wird nur sehr langsam aus dem Körper ausgeschieden. Es gilt als fruchtschädigend.
    -wenn man Ameisen bekämpft, dann streut man das Pulver in die Natur aus, dort kann es ins Grundwasser kommen oder Nachbars
    Katze oder Hund oder spielende Kinder in Gefahr bringen.
    - es gibt andere zugelassene Ameisenmittel als Insektizide
    -die Kundin könnte sich damit strafbar machen, wenn jemand zu Schaden kommt.
    -außerdem habe ich was von einem Boraxabgabeverbot an private Haushalte gelesen

    Also was sagt ihr dazu?

    Kollegiale Grüße!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Formal ist die Sache ganz einfach: Borax darf nicht an private Endverbraucher (egal zu welchem Zweck) abgegeben werden.

    Man findet zahlreiche Anleitungen zur "Ameisenbekämpfung" mit Borax im Internet und in diversen Haushaltsratgebern, teilweise sogar noch mit dem besonderen Hinweis, dass es ungiftig sei. Das entspricht nicht mehr dem derzeitigen wissenschaftlichen Sachstand. Borax ist als Reproduktionstoxisch 1B eingestuft (im Tierversuch nachgewiesen), Kennzeichung GHS08, H 360FD.

    Da es vernünftige Alternativen zur Bekämpfung von Ameisen gibt, besteht auch aus der Sicht der Anwendung kein Grund, Borax für diesen Zweck zu verweden.

    Diese Chemikalie ist inzwischen auch im wissenschaftlichen/Lehrbereich bis auf zwingenste Fälle aussortiert worden.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Geändert von Dr. Detlev Bregulla (23.02.2014 um 09:28 Uhr)
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Dr. Bregulla,
    Zitat Zitat von Dr. Detlev Bregulla Beitrag anzeigen
    Formal ist die Sache ganz einfach: Borax darf nicht an private Endverbraucher (egal zu welchem Zweck) abgegeben werden.
    Können Sie bitte noch kurz die Gesetztesstelle nennen, bei der man dieses nachschauen kann?

    Vielen Dank
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    § 1 Chemikalienverbotsverordnung mit Verweis auf Anhang 20 (CMR-Stoffe) der Verordnung.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Dr. Bregulla,
    Habe zwar in die ChemVerbotsV geschaut, aber nicht explizit das Borax gefunden. Jetzt ist es klar; es geht in der ChemVerbotsV um CMR-Stoffe im Allgemeinen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
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    Hallo,
    ich beschäftige mich gerade mit dem Thema und habe in der Chemikalienverbotsverordnung mit Verweis auf Anhang 20 (CMR-Stoffe) auch nachgesehen.
    Daraus ergibt sich das Abgabeverbot für Borax eindeutig.
    Was ich dabei nicht verstehe ist, dass die Vorgaben der "ChemVerbotsV zur Abgabe von Chemikalien an private Endverbraucher" (der ABDA) eine Abgabe
    von erbgut- und fruchtschädigenden Stoffen unter bestimmten Bedingungen (Alter, kein Zweifel an Verwendungszweck) erlaubt. Darunter fällt ja Borax.
    Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?
    MfG

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Globalbestimmung der ChemVerbotsV wird - auch wenn das paradox klingt (und auch ist) - in der Tat aufgeweicht für ganz spezielle Fälle, wenn es keine Alternativen zu den Chemikalien gibt.

    Wie bei vielen Gesetzen kann man das verstehen, muss es aber nicht.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  8. #8
    Premium-User
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    Danke für die schnelle Antwort!
    Viele Grüße

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