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Thema: Von wem wird der Gegenprobensachverständige beauftragt? Vorraussetzungen?

  1. #1
    Premium-User Avatar von pj75
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    Rotes Gesicht Von wem wird der Gegenprobensachverständige beauftragt? Vorraussetzungen?

    Hallo alle zusammen,
    ich habe demnächst mein 3. Staatsexamen und habe einige Fragen
    Kann mir bitte jemand die Fragen beantworten?

    1. Von wem wird der Gegenprobensachverständiger beauftragt?
    Welche Vorraussetzungen und Aufgaben hat er?

    Vielen Dank

    [Anmerkung Maike Noah: Habe die drei Fragen der Übersichtlichkeit wegen auf drei Threads aufgeteilt]
    Geändert von Maike Noah (02.04.2011 um 14:59 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Idee Gegenproben

    Hallo,

    herbei geht es um das Recht, von AM-Betrieben (auch Apotheken) , die der Überwachung unterliegen (wo nach § 65 AMG bei der Überwachung eine Probe zur Untersuchung genommen werden kann), dass eine "Gegenprobe" im überwachten Berieb versiegelt verbleiben muss. Sollte das ergebniss der amtlichen Untersuchung Qualitätsmängel aufweisen, kann der ÜBERWACHTE BETRIEB (Hersteller, Apotheke..) eine Gegenprobe BEAUFTRAGEN. Der Sachverständige muss die Vorraussetzungen nach § 65 AMG erfüllen.
    "Als privater Sachverständiger zur Untersuchung von Proben, die nach
    Absatz 1 Satz 2 zurückgelassen sind, kann nur bestellt werden, wer
    1. die Sachkenntnis nach § 15 besitzt.
    Anstelle der praktischen Tätigkeit
    nach § 15 Abs. 1 und 4 kann eine praktische Tätigkeit in der Untersuchung
    und Begutachtung von Arzneimitteln in Arzneimitteluntersuchungsstellen
    oder in anderen gleichartigen Arzneimittelinstituten treten,
    2. die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger zur Untersuchung
    von amtlichen Proben erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
    3. über geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Untersuchung
    und Begutachtung von Arzneimitteln verfügt."

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

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