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Thema: Richtig Kündigen ohne selbst gekündigt zu werden?!

  1. #11
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    Hallo Maike!
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Die Sonderzahlung wird in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt (13. Gehalt wurde bis jetzt aber immer gezahlt). Wird Vertrag automatisch an BRTV angelehnt?
    Und noch generell: welche Nachteile habe ich, wenn ich als angestellter kündige?
    Danke im Voraus und einen schönen Tag noch!



    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Hallo derneugierigekollege,
    erst einmal eine Anwort auf folgende Frage:

    Sofern nach BRTV angestellt, wird dies in §13 "Sonderzahlung" geregelt:


    Beste Grüße und schönes Wochenende
    Maike Noah

  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo derneugierigekollege,
    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    Die Sonderzahlung wird in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt (13. Gehalt wurde bis jetzt aber immer gezahlt). Wird Vertrag automatisch an BRTV angelehnt?
    Jein! Daher hier mögliche Konstellationen:

    Möglichkeit A:
    Sie sind in der Adexa und Ihr Arbeitgeber ist Mitglied im ADA
    -> dann gilt der BRTV (außer vielleicht, er wurde schriftlich fixiert im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen; wäre allerdings ein sehr ungeschickter Vertragsschluss)

    Möglichkeit B:
    selbst wenn Sie und/oder Ihr Chef nicht Mitglied in ADEXA oder ADA sind:
    -> irgendwo in Ihrem Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel wie z.B.: "Für alle hier nicht getroffenen Vereinbarungen gilt der BTRV in seiner gültigen Form"

    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    Und noch generell: welche Nachteile habe ich, wenn ich als Angestellter kündige?
    Hierzu kann ich nur beisteuern: Dass Sie dann z.B. kein Arbeitslosengeld erhalten....
    Daher bitte ich hier um etwas Geduld, Herr Hassel wird bezüglich Ihrer weiteren Fragen bei Ihnen melden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (15.05.2015 um 12:50 Uhr) Grund: Tippfehler
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #13
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo nochmal,

    gucken Sie mal derneugierigekollege, was bellisperennis in einem anderen Thread geschieben hat:

    Zitat Zitat von bellisperennis Beitrag anzeigen
    In der Tat.
    Bei mir ist der Notdienst mit dem Gehalt abgegolten, also keine Verrechnung von Stunden
    Jeder Notdienst der nicht vor einem freien Tag liegt bedeutet für mich 10 Minusstunden (ich arbeite 4 Tage Woche). Folglich übernehme ich wenn möglich die Dienste vor eigentlich freien Tagen
    DAS ist doch echt eine total unglückliche Konstellation!
    Das ist doch echt sehr ungerecht und nicht arbeitswertschätzend!

    Haben Sie, bellisperennis, mal an die ADEXA geschrieben, ob die sich für diesen Anwendungsfall nicht evtl für den nächsten BRTV eine Regelung überlegen können!?
    Bin gespannt, ob Sie etwas erreichen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #14
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre tolle Antwort!
    Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitgeber bei ADA ist? Und ist es so, dass man automatisch bei Adexa ist, sobald man als Apotheker/Apothekerin tätig ist?
    Danke im Voraus.
    LG
    dnk

    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Hallo derneugierigekollege,

    Jein! Daher hier mögliche Konstellationen:

    Möglichkeit A:
    Sie sind in der Adexa und Ihr Arbeitgeber ist Mitglied im ADA
    -> dann gilt der BRTV (außer vielleicht, er wurde schriftlich fixiert im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen; wäre allerdings ein sehr ungeschickter Vertragsschluss)

    Möglichkeit B:
    selbst wenn Sie und/oder Ihr Chef nicht Mitglied in ADEXA oder ADA sind:
    -> irgendwo in Ihrem Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel wie z.B.: "Für alle hier nicht getroffenen Vereinbarungen gilt der BTRV in seiner gültigen Form"


    Hierzu kann ich nur beisteuern: Dass Sie dann z.B. kein Arbeitslosengeld erhalten....
    Daher bitte ich hier um etwas Geduld, Herr Hassel wird bezüglich Ihrer weiteren Fragen bei Ihnen melden.

    Beste Grüße
    Maike Noah

  5. #15
    Premium-User
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    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    aber wo wäre das Problem wenn der/die Fragenstellende in der Situation gekündigt würde?
    Der Arbeitnehmer hat zum 1.8. eine neue Stelle und hat sagen wir eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Er möchte aber nett sein und dem Arbeitgeber mehr Zeit geben, nach Ersatz zu suchen, indem er eher kündigt, als die vertragliche Kündigungsfrist verlangt. Sagen wir er kündigt schon Anfang Juni, mit Wirkung Ende Juli. Wenn jetzt aber der Arbeitgeber bösartig ist oder - weniger schlecht gedacht - schon zu einem früheren Zeitpunkt Ersatz findet, könnte er sagen: Hey, du willst zwar erst zum 30.7. gehen, aber ich hätte hier jemanden, der schon zum 1.7. anfangen kann, dann kündige ich jetzt zum 30.6. - und dann sitzt der nette Arbeitnehmer einen Monat ohne Job und ohne Gehalt da.

    Ich halte das für nicht so wahrscheinlich, denn wäre der Arbeitgeber ein A..., würde der Arbeitnehmer sich wahrscheinlich gar keine Gedanken machen, wie es nach ihm weitergeht.

    Viele Grüße
    Isoprop

  6. #16
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    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    Wie finde ich heraus, ob mein Arbeitgeber bei ADA ist?
    Indem Sie ihn fragen oder sich bei den Kollegen umhören. Ich würde ersteres bevorzugen.

    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    Und ist es so, dass man automatisch bei Adexa ist, sobald man als Apotheker/Apothekerin tätig ist?
    Nö, die Adexa ist eine Gewerkschaft, da gibt es keine automatische Zwangsmitgliedschaft - und schon gar keine kostenlose. Wenn Sie Mitglied bei Adexa sind, zahlen Sie da Geld hin. Zahlen Sie kein Geld, sind Sie nicht Mitglied.

    Ich glaube bzgl. des 13. Gehalts gibt es etwas, das sich "betriebliche Übung" nennt, ich würde als Gesetz der Gewohnheit übersetzen. Haben Sie ein paar Jahre hintereinander das 13. Gehalt bekommen, entsteht daraus ein rechtlicher Anspruch, auch wenn es nicht im Vertrag steht.

    Nochmal Grüße
    Isoprop

  7. #17
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    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Hallo nochmal,

    gucken Sie mal derneugierigekollege, was bellisperennis in einem anderen Thread geschieben hat:



    DAS ist doch echt eine total unglückliche Konstellation!
    Das ist doch echt sehr ungerecht und nicht arbeitswertschätzend!

    Haben Sie, bellisperennis, mal an die ADEXA geschrieben, ob die sich für diesen Anwendungsfall nicht evtl für den nächsten BRTV eine Regelung überlegen können!?
    Bin gespannt, ob Sie etwas erreichen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Hihi, so entsteht ein falscher Eindruck

    Meine Chefin und ich teilen uns die Notdienste sehr kollegial, jeder Notdienst wird so gelegt wie es am besten passt...
    Ich kann bei "Familienangelegenheiten" problemlos jederzeit frei nehmen, auch wenn das bedeutet dass meine Chefin komplett alleine in der Apotheke steht.
    Auf dem Arbeitsweg schlafe ich neben ihr im Auto ein, und wenn ich in Urlaub bin füttert sie meine Katzen

    Wie erwähnt, ich verdiene übertariflich - und arbeite nie Samstags

    Meine Arbeit wird mehr als wertgeschätzt, das ist alles gut


    Es war ja meine eigene Entscheidung Geld statt Freizeit zu verlangen.
    Aber es ist lieb dass sie darauf hinweisen. Ich kenne ja auch ein anderes "Arbeitsleben" als jetzt, mit deutlich weniger Wertschätzung.
    Damals wäre mir ein Hinweis was mir zusteht sicher gut bekommen.


    PS.: Chefin gibt nun erstmal ein Eis aus Ich habe gedroht mich bei der ADEXA über meine Arbeitsbedingungen zu beschweren.
    Eventuell hat sie Angst bekommen
    Geändert von bellisperennis (18.05.2015 um 15:22 Uhr)

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