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Thema: Abgabe von Kaliumpermanganat

  1. #21
    Premium-User
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    Hallo,

    auch wenn das Thema hier von einiger Zeit diskutiert wurde habe ich noch eine Frage dazu.

    Wie ist es, wenn ich 20 g Kaliumpermanganat als Arzneimittel an berufliche Verwender (Stationsbelieferung im Krankenhaus) im Defekturmaßstab herstelle?

    Gelten hier noch die Vorgabe der ChemVerbotsV bezüglich der Dokumentation? Und ist hier eine Kennzeichnung als Defektur ausreichend?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #22
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Hier gelten die Vorschriften wie gehabt. Abgabe an einen gewerblichen Verwender: damit ist das Krankenhaus und sein juristischer Vertreter gemeint, nicht die "Station".

    Soweit diese Sache nicht in den Belieferungs- bzw. Versorgungserträgen geregelt ist, wäre ggf. eine Ergänzung sinnvoll, wenn dies häufiger vorkommt. Wegen 20g sehe ich erstmal keinen besonderen Handlungsbedarf. Das Krankenhaus muss aber für eine ordnungsgemäße (hier auch verschlossene) Lagerung sorgen.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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