Hallo,

auch wenn das Thema hier von einiger Zeit diskutiert wurde habe ich noch eine Frage dazu.

Wie ist es, wenn ich 20 g Kaliumpermanganat als Arzneimittel an berufliche Verwender (Stationsbelieferung im Krankenhaus) im Defekturmaßstab herstelle?

Gelten hier noch die Vorgabe der ChemVerbotsV bezüglich der Dokumentation? Und ist hier eine Kennzeichnung als Defektur ausreichend?

Vielen Dank im Voraus