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Thema: Fycompa - Erstattung durch den Hersteller

  1. #11
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    Ohaaaaa!

    Na da sieht man doch mal, vofür dieses Forum gut ist!
    Hoffen wir, dass der nächste Kollege hier nach "Fycompa" sucht und in diesem Topic landet!

    Das interessante ist:
    Dieses ganze Procedere (Import, EORI-Nummer usw..) wurde uns ja von Veron-Pharma selbst erklärt!
    Wir haben hier ein Rezept über 6mg liegen, aber das wäre ja völlig egal, wenn 2mg und 4mg noch vorrätig sind!
    Darüber gab es aber keinerlei Auskunft.

    Da rufe ich doch noch mal bei Veron-Pharm an und stelle mich dumm....

  2. #12
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    Aaaalso:

    Veronpharm sagt: "ja, wir haben 4 und 2 mg auf dem Markt"
    Ich habe dann einmal nachgefragt, was denn wäre wenn ich 6mg brauche. Kein Verweis auf Clinigen.

    Auf Nachfrage bei Clinigen (die ja in der Fachpresse immer als Partner für das Programm angegeben werden) sagen die aktuell: "wir schicken Ihnen das Informationspaket". Hab dann das Problem geschildert. Die nette Dame sagte nur "oh.. welche Firma vetreibt das denn in Deutschland?"

    Das ist doch unglaublich!

    Was bedeutet denn in diesem Zusammenhang "gegebenenfalls?" Gab da genauere Auskünfte vom BAV?







    So, Ende.
    Ich rufe jetzt das RP an und kläre das endgültig ab.
    Originalhersteller vertreibt nicht mehr, Reimporteur schon, Originalhersteller hat Vertrag mit anderer Firma die gar nicht weiß dass das noch über einen Reimporteur vertrieben wird....BAV sagt auch nur "gegebenenfalls"...


    Aber hauptsache die Teeabfüllung wird per Protokoll dokumentiert
    Geändert von bellisperennis (07.02.2014 um 10:41 Uhr)

  3. #13
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    So Frau Fisch,

    machen Sie sich keine Sorgen.

    Laut RP sollen wir einfach die Nichtverfügbarkeit aller Fycompa-Präparate über den Großhandel dokumentieren.

    Bei der offiziellen Meldung, der Hersteller habe das Produkt vom Markt genommen plus der Nichtverfügbarkeit über den Großhandel sei es weder uns noch dem Patienten zumutbar, dass man vor dem Import alle gelistete Reimporteure durchtelefoniert um noch einmal nachzufragen ob eventuell noch irgend eine Stärke in irgend einer Größe unter irgendwelchen Bedingungen nicht doch noch auf dem deutschen Markt zu bekommen ist.



    Die Frage, ob das Vorgenen des Herstellers mit dieser kostenlosen Abgabe überhaupt zulässig ist, wird wohl aktuell auch geklärt.
    Das "Problem" des viel Aufwand für nichts könnte sich also sowieso von alleine erledigen.

  4. #14
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    Hallo,
    habe heute die berühmte EORI-Nummer beantragt und das Kundenformular für Clinigen gefaxt. Uns liegt ein Privatrezept über 2mg 7Stk und 4mg 28 Stk vor. Eigentlich handelt es sich um ein AOK Rheinland/Hamburg versichertes 10jähriges Mädchen. Kann die behandelnde Fachärztin denn ein Kassenrezept ausstellen? (Stichwort negative Nutzenbewertung des Originalpräparates), oder hat sie einen Regress zu befürchten? Ich habe den Verdacht, dass Clinigen den Ärzten den Beschaffungsweg über sie als "alternativlos " dargestellt haben.

    Herzliche Grüße

    Sabine Ostlender

  5. #15
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    Zitat Zitat von Sabine Ostlender Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Kann die behandelnde Fachärztin denn ein Kassenrezept ausstellen? (Stichwort negative Nutzenbewertung des Originalpräparates), oder hat sie einen Regress zu befürchten?
    Wenn ich eine Sache gelernt habe: Mischen Sie sich was das angeht gar nicht erst ein.

    Die Ärztin hat Stellen, bei denen Sie sich über solche Fragen informieren kann. So wie WIR Stellen haben die UNSERE Sachverhalte in unserem spezifischem Bereich klären.

    Für SIE sollte wichtig sein was sie ABRECHNEN können, für die Ärztin sollte wichtig sein was sie aufschreiben darf.
    Das eine muss mit dem anderen nicht übereinstimmen.

  6. #16
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    Meines Erachtens kann die Ärztin auch auf Kassenrezept verordnen. Sie ist die einzige, die einschätzen kann, ob die Patientin mit allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln ausreichend therapiert werden kann oder nicht. Letztendlich kann ihr das aber nur der KBV mitteilen.

    Für Sie würde die Verordnung aber bedeuten, dass Sie einen Kostenvoranschlag bei der Kasse einreichen müssen und wahrscheinlich eine abschlägige Antwort erhalten, weil momentan der kostenfreie Bezugsweg über Clinigen existiert. Und Sie haben dann das Problem, dass sie aus rechtlichen Gründen gar nicht importieren dürften.

    Freuen Sie sich, dass Sie ein Privatrezept haben und ihre Stärken noch in Deutschland erhältlich sind!!! Das ist der ideale Fall. Kein Import, kein Papierkrieg, einfach nur Bestellung und Abrechnung auf Privatrezept - ein Traum!
    Dann muss sich die Familie um die Erstattung kümmern. Und in der Regel funktioniert das besser als bei uns als Apotheke.

  7. #17
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    Hallo,
    kurzes Update von meiner Seite: Von Veronpharm sind 2mg und 4mg ganz regulär über den GH lieferbar, Fachärztin war darüber sehr froh und hat sofort, auf ihren eigenen Wunsch hin, ein Kassenrezept ausgestellt. Laut AVNR musste dafür dann auch nicht die AOK extra kontaktiert werden, da das AM in Deutschland damit regulär im Handel und nicht in Anlage III der AM-RL enthalten.
    Laut Verband war Clinigen Vertrieb eher wegen des fehlenden Datenschutzes ein Problem (soll in Schleswig-Holstein schon Probleme geben), Verband empfiehlt klassischen Einzelimport nach §73 nach vorheriger Genehmigung durch die KK. Gottseidank war das bei uns jetzt zunächst nicht mehr nötig.
    Dem Kind geht's übrigens viel besser, und ein Klinikaufenthalt konnte durch die Gabe von Fycompa vermieden werden.

    Hier: Ende gut, alles gut!

    Vielen Dank nochmal für die Hilfe, herzliche Grüße

    Sabine Ostlender

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