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Thema: Fycompa - Erstattung durch den Hersteller

  1. #1
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    Fycompa - Erstattung durch den Hersteller

    Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin mir gar nicht sicher, ob dies das richtige Unterforum ist - denn eigentlich wird in meinem Beispiel gar nicht taxiert. Und auch nichts verdient, aber das ist eine andere Geschichte.

    Ich habe keine konkrete Frage (wir schaffen das schon ), sondern hoffe lediglich interessiert auf den ein oder anderen Erfahrungsbericht. Eventuell kann dieses Topic dann später anderen Suchenden weiterhelfen (und ich denke dass im Fall der Fälle in diesem Unterforum gesucht wird).


    Ein Patient der Ambulanz nebenan bekommt weiterhin Fycompa verordnet. Das Antiepileptikum wurde nach einer negativen Nutzenbewertung im Sommer letzten Jahres vom Markt genommen.
    Das Medikament kann aber weiterhin importiert werden.

    Und nun der interessante Part:

    Wir dachten natürlich zunächst an einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse. Die Ambulanz klärte uns allerdings darüber auf, dass der Hersteller die Kosten übernehmen würde.
    Ein Anruf beim Hersteller bestätigte dies: Man würde uns eine Email mit den entsprechenden Formularen (auch für den Zoll) zuschicken, bei Bedarf wird dann das Medikament direkt kostenfrei an uns geliefert.

    Einkauf 0?
    Verkauf 0?
    Verdienst 0?
    Bürokratie: bleibt an uns hängen

    Hat hier jemand schon Erfahrungen mit diesem Ablauf gemacht? (Auf die Email warten wir btw. immernoch).

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo,
    ich kann hier nur auf die Fachpresse verweisen:
    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...tzenbewertung/
    Da schon Patienten auf das Medikament eingestellt worden sind, können diese über die Teilnahme an einem speziellen Programm weiter mit dem Medikament versorgt werden, währen die Firma Esai eine neue Nutzenbewertung anstrebt.

    Gruß
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
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    Das ist mir bewusst Frau Schröder, darum hatte ich die Umstände extra für unwissende Kollegen in meinem Eingangspost erwähnt. Danke aber noch einmal für die Verlinkung des Artikels, er rundet das Bild ab.

    Ich bin ja bereits einen Schritt weiter. Wir sind quasi mitten IN diesem Programm.
    Wir oben erwähnt: der Hersteller liefert (unter bestimmtem bürokratischen Aufwand) kostenlos an die Apotheke, die Apotheke gibt das Medikament kostenlos weiter an den Patienten. Vergütung für die Apotheke: keine

    Mir geht es um Erfahrungsaustausch mit dem Ablauf an sich. Wir stehen bereits mit dem Hersteller in Kontakt, sobald diese Packung bei uns über den HV-Tisch gegangen ist werde ich den konkreten Ablauf hier noch einmal schildern, damit man die Information hier in diesem Forum finden kann.

    Ich hatte allerdings gehofft, dass es bereits Kollegen hier gibt die einen Schritt weiter sind als ich. Im Moment ist der bürokratische und personelle Aufwand für uns noch nicht absehbar. Wir liegen im Moment bei zwei Telefonaten mit dem Hersteller plus einer nicht zugesendeten Email der wir nun beginnen hinterherzulaufen.

  4. #4
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    Ein aktueller Stand:

    Die Email des Herstellers enthält:

    1. Ein Kundenkontoformular zum ausfüllen, zu schicken an Clinigen
    2. Ein Formular zur Erteilung einer EORI-Nummer (zu schicken an den Zoll)
    3. Eine Vollmacht zur Erledigung der Einfuhrformalitäten durch den Spediteur (zu schicken an Clinigen)

    Einfuhrumsatzsteuer ist dann von der Apotheke zu entrichten, auch wenn das Fycompa kostenfrei zugeschickt wird. Berechnugsgrundlage ist der Preis in der Schweiz. Erstattung kann mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung beantrag werden.

    Dokumente Einfuhrbezogen aufbewahren.



    Die Anleitung des Herstellers ist ein wenig wirr, aber machbar.



    Vergütung für die Apotheke: Wie gesagt: Keine




    Eventuell kann jemand später diese Informationen brauchen wenn ein Patient mit einem Privatrezept vor ihm steht

  5. #5
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    Hallo,

    nein, ich kann leider keinen Erfahrungsbericht beisteuern, aber, ganz ehrlich, ich bewundere das Problem. Das Ganze klingt ulkig.

    Zitat Zitat von bellisperennis Beitrag anzeigen
    Vergütung für die Apotheke: Wie gesagt: Keine
    Wenn ich das Prozedere so lese, denke ich an einen üblen Scherz. Allerdings, würden wir uns vom Hersteller dafür bezahlen lassen, bekämen wir bestimmt ganz schön Ärger. Und wie soll die Krankenkasse uns dafür bezahlen?
    Und was ist denn mit Arzneimittelpreisverordnung usw.? Darf ein Hersteller einfach so Arzneimittel verschenken? Hat das nicht irgendwie was von "anfixen"? So lange kostenlos unter die Leute bringen, bis wieder teuer Geld dafür kassiert wird... Und was ist mit der Zuzahlung?

    Zitat Zitat von bellisperennis Beitrag anzeigen
    Eventuell kann jemand später diese Informationen brauchen wenn ein Patient mit einem Privatrezept vor ihm steht
    Ich werde dann definitiv an diesen Thread denken. Daher ganz herzlichen Dank fürs Teilen Ihrer Erkenntnisse! Bitte lassen Sie uns Mitleser weiter an Ihren Erfahrungen teilhaben!

    Kopfschüttelnde Grüße
    Isoprop

    P.S. Was spricht eigentlich gegen einen Einzelimport nach vorheriger Genehmigung der Kasse?

  6. #6
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    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    P.S. Was spricht eigentlich gegen einen Einzelimport nach vorheriger Genehmigung der Kasse?
    Im Moment das ausgestellte Privatrezept Wir hatten durch das Prozedere direkt durch die Ambulanz erfahren. Die natürlich auch nicht wusste wie das genau läuft, sonder nur, dass "der Hersteller bezahlt".

    Das mit dem Kostenvoranschlag werden wir beim nächsten Rezept auf jeden Fall versuchen, im Moment ist es ja nicht nur so dass wir nicht bezahlt werden, sondern wir gehen durch die Einfuhrumsatzsteuer sogar noch in Vorlage.

    Durch die negative Nutzenbewertung sehe ich bei einem Kostenvoranschlag zwar schwarz, aber man weiß ja nie...
    Sie haben eigentlich recht, ich könnte bei der Ambulanz einmal seine Krankenkasse erfragen und parallel einen Kostenvoranschlag stellen. Oder nein, erst einmal bei PHI fragen, ob ich dann unkomplizierter an das Medikament komme. Wenn ich dann doch selbst importieren muss und der Hersteller mir nicht mehr den Zollkram abnimmt, dann kostet das ja für das wenige Geld dass wir mehr bekommen noch mehr Arbeitszeit.



    Aktuell bleibt zu hoffen, dass sich dieser "Service" an anderer Stelle auszahlt - und wir nicht am Ende sogar noch einen wütenden Kunden haben weil "das alles so lange dauert"
    Geändert von bellisperennis (29.01.2014 um 07:12 Uhr)

  7. #7
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    Wir haben das Procedere mit Kundenformular, EORI-Nummer, Einfuhrerklärung usw. jetzt auch gerade hinter uns. Seit der Vorlage des Rezeptes sind inzwischen zwei Wochen vergangen. Das Arzneimittel ist heute geliefert worden und die Rechnung lautet tatsächlich auf 0 Euro. Wir haben darauf hin nochmals rückgefragt und als Erklärung folgende Auskunft erhalten: Die Patienten, die schon auf Fycompa eingestellt waren, werden im Rahmen einer Studie von der Firma mit dem Medikament versorgt. Eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist nicht vorgesehen. Wir hatten, da uns ein Kassenrezept vorlag, mit der AOK Bayern gesprochen und die Information erhalten, dass Fycompa im Zuge des Einzelimports nach §73a ohne vorherige Genehmigung importiert und abgerechnet werden könnte. Die negative Nutzenbewertung sah die Mitarbeiterin der AOK nicht als Problem, da der Arzt die Therapieverantwortung habe und allein darüber entscheiden müsse, ob das Medikament für seinen Patienten notwendig sei. Allerdings setzt die Abrechnung die Angabe des Einkaufspreises voraus. Da nun keiner vorliegt, können wir auch nicht abrechnen.

    Das Ende vom Lied: Zwei Wochen Arbeit, etliche Telefonate, Faxe usw. und im Endeffekt legt die Apotheke drauf.

  8. #8
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    Oh Frau Fisch, dann habe ich aber glaube ich eine interessante Information für Sie:

    Da das Prozedere noch läuft, habe ich aus Interesse einfach einmal phi-Pharma kontaktiert. Und siehe da: Man kann Fycompa über phi beziehen.

    Wenn Ihnen also das nächste Mal das Rezept vorliegt (und ich gehe davon aus dass der Kunde wieder zu Ihnen kommt), dann sollten Sie diesen Weg versuchen. Denn DANN liegt Ihnen ja ein Einkaufspreis vor! Und das Procedere an sich wäre natürlich deutlich einfacher.

    Vielen Dank auch noch einmal von meiner Seite. Die Ärztin meines Kunden ist im Moment im Urlaub, aber dann werde ich wohl auch noch einmal schauen, ob ich für spätere Belieferungen ein Kassenrezept bekomme und erst einmal einen Kostenvoranschlag stelle.

  9. #9
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    Habe gerade mit phi gesprochen. Bekomme jetzt von dort ein Fax mit den Angaben zum Bezug/Preis. Werde mich gleich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und anhand dieser Daten einen Kostenvoranschlag stellen. Hilft uns zwar für dieses Mal nicht weiter, aber dann wissen wir beim nächsten Mal zumindest schon, ob die Kasse einer Kostenübernahme zustimmt.

    Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß.

  10. #10
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    Neuester Stand: Anruf von der AOK nachdem wir Kostenvoranschlag gefaxt haben -> Einfuhr über Österreich durch phi ist dort nicht bekannt. Für den Vertriebsweg über die Schweiz ist eine Abrechnung PZN 09999005 EK 0 Euro + 8,10 + MwSt. vorgesehen. Rezeptgebühr für den Patienten 5 Euro. Ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Da ein kostenloser Bezugsweg existiert, werden höhere Kosten nicht erstattet. Empfehlung der AOK -> Rücksprache mit dem BAV

    Telefonat mit BAV: Bezug über Schweiz ist gegebenenfalls rechtlich nicht zulässig, da Veron-Pharma noch Ware in Deutschland vorrätig hat und somit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einzelimport nach §73a nicht vorliegen. Laut Auskunft von Veron 2mg mit 7 Stück und 4mg mit 28 bzw. 84 Stück noch in Deutschland verfügbar. Somit haben wir uns durch den Import wahrscheinlich sogar strafbar gemacht. Tolle Aussichten!

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