Hallo zusammen,
bei einer Tinktur, die unter dem Nagel angewendet werden soll, ist die Höchstdosierung für ein Cortison überschritten.
Der Arzt hatte auf dem Rezept bereits vermerkt "Menge ärztlich begründet". Sicherheitshalber hielt meine Kollegin dennoch Rücksprache mit dem Arzt und lies sich nochmals per Fax bestätigen, dass die Dosisüberschreitung gewünscht sei.
Dennoch stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall bei auftretenden Schäden, die Apotheke voll haftet?
Bei Rezepturen haftet generell der Hersteller, aber gibt es eine Möglichkeit, dass die Haftung in diesem Fall auf den Arzt übergeht? Genügt die Dokumentation des Rezeptes sowie des Gesprächs oder kann z.B. eventuell ein Schriftstück aufgesetzt werden?
Beste Grüße
Maike Noah
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