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Thema: Urlaubstage angehängt an freie Tage

  1. #1
    Premium-User Avatar von Jessica Krause
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    Urlaubstage angehängt an freie Tage

    Sehr geehrter Herr Hassel,


    ich hoffe, die Frage klingt verständlich aber so ganz steige ich bei den Regeln von Urlaubstagen noch nicht durch. Ich arbeite 40 Stunden in einer Apotheke. Im Monat arbeite ich an drei Samstagen, in diesen habe ich dann als Ausgleich den Mittwoch frei. Die eine Woche, in der ich Samstags arbeite, habe ich somit den Mittwoch frei. Nun möchte ich mich erkundigen, wie es ist, wenn man einzelne Tage Urlaub nimmt. Da auf eine 6 Tage Woche 33 Urlaubstage im Jahr fallen, muss für eine Woche Urlaub auch 6 Tage frei genommen werden. Das leuchtet mir ein. Wie ist es nun, wenn ich in der Woche in der ich den Samstag frei habe und den Mittwoch arbeite, den Freitag und den Montag darauf frei machen möchte? Dann nehme ich 3 Urlaubstage für den Freitag, den Samstag und den Montag, ist das richtig?
    Aber wenn ich jetzt in einer Woche, in der ich den Mittwoch frei habe, den Dienstag frei nehmen möchte, muss ich dann auch einen Urlaubstag für den Mittwoch nehmen, obwohl ich diesen frei hätte?


    Ich bedanke mich im Voraus für ihre Hilfe.


    Viele Grüße



    Jessica Krause

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sehr geehrte Frau Krause,

    m.E. muss Ihr Urlaub auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet werden:
    33:6x5=27,5=28 Tage.
    Urlaub müssen Sie nach der Umrechnung für jeden Tag nehmen, an dem Sie zur Arbeit eingeteilt sind (nur für die Samstage, an denen Sie auch arbeiten müssten).
    Alternativ könnte man auch nicht umrechnen. Dann müsste aber jeder Werktag als Urlaubstag gewertet werden. In diesem Fall müssten Sie immer 6 Tage pro Woche Urlaub wegstreichen. Bei Kurzurlauben ist in dem Fall von oben auch immer der Samstag mit als Urlaubstag zu werten, ob gearbeitet wird oder nicht.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Aber wenn ich jetzt in einer Woche, in der ich den Mittwoch frei habe, den Dienstag frei nehmen möchte, muss ich dann auch einen Urlaubstag für den Mittwoch nehmen, obwohl ich diesen frei hätte?
    die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren,
    meine Chefin will nämlich den Urlaubsanspruch nicht umrechnen

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,

    Ihre Chefin möchte den Urlaub, wie Sie schreiben, nicht umrechnen.

    Für diesen Fall hat Herr Hassel die Antwort bereits gegeben:
    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    Alternativ könnte man auch nicht umrechnen. Dann müsste aber jeder Werktag als Urlaubstag gewertet werden. In diesem Fall müssten Sie immer 6 Tage pro Woche Urlaub wegstreichen. l
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von wombeline
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    wenn ich ne Woche Urlaub nehme... klar...
    aber wenn ich nur diesen einen Tag (Dienstag) Urlaub nehmen wollte und den Mittwoch eh frei hätte (das auch so im Dienstplan steht)...
    sind es dann 1 oder 2 Urlaubstage?
    auf das Wochende und die Woche an sich wurde hier ja eingegangen aber nicht auf diesen speziellen 1 Tag/2 Tage Fall
    Geändert von wombeline (15.05.2014 um 07:14 Uhr)

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,,
    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    aber wenn ich nur diesen einen Tag (Dienstag) Urlaub nehmen wollte und den Mittwoch eh frei hätte (das auch so im Dienstplan steht)...
    sind es dann 1 oder 2 Urlaubstage?
    In diesem Fall nehmen Sie nur den Dienstag frei.

    Anders sähe es aus, wenn insgesamt drei freie Tage in dieser Woche entstünden. Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass 6 Tage genommen werden müssen, wenn ein Mitarbeiter mindestens drei Tage frei machen möchte. Leider finde ich die Gesetzesstelle nicht. Herr Hassel wird sich sicher Anfang nächster Woche noch einmal hierzu melden.

    Soweit erst einmal ein schönes Wochenende
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Premium-User Avatar von wombeline
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    na den Gesetzestext würde ich auch gerne sehen... das freut ja dann den Arbeitgeber


    neues Problem
    Mittwochs regulärer freier, Donnerstags Feiertag
    eine Woche Urlaub von
    Mittwoch bis Mittwoch
    Wieviel Urlaubstage sind das dann, wenn man dienstags den letzten Arbeitstag hat und Donnerstags wieder den ersten, der andere Donnerstag wie gesagt aber ein Feiertag ist...
    müssen beide Mittwoch(e) als Urlaubstag eingetragen werden?

    Ich bin der Meinung nur den einen, weil man ja erst ab Freitag regulär Urlaub hat
    also 5 Tage... (Fr., Sa., Mo., Di., Mi.)
    wie kann man das plausibel und rechtskräftig erklären?
    kann man da nicht Stundenmäßig etwas rechnen?

    wie kann man den Arbeitgeber überzeugen den Urlaub in Arbeitstag umzurechnen?

    mein letzter Arbeitgeber war da ganz großzügig und wir durften den Urlaubsanspruch in Stunden umrechnen...
    das war das fairste was mir je passiert ist, vor allem wenn man nicht immer 8 Std. täglich arbeitet.
    Geändert von wombeline (22.05.2014 um 06:46 Uhr) Grund: Ergänzung

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,

    Der BRTV sagt:
    "Der Urlaub beträgt für alle Mitarbeiter 33 Werktage."
    sowie
    "Werktag ist jeder Tag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. "

    Wird der Urlaub nicht in Tage umgerechnet, dann sind in der Apotheke 6 Tage zu nehmen, wenn der Arbeitnehmer eine Woche Urlaub hat (Mi bis Mi). In Ihrem Beispiel liegt ein Feiertag dazwischen, d.h. es sind 5 Tage Urlaub zu nehmen.

    Ich bin selber Arbeitnehmer und kann verstehen, dass Sie gern möglichst viel aus Ihrem Urlaubsanspruch herausholen möchten, man sollte jedoch auch dem Arbeitgeber gegenüber fair bleiben. Sie meinen es sicher nicht so, aber es entsteht der Eindruck, dass Sie keine win-win Situation anstreben, sondern eine win-lose (einseitiges lose für den Arbeitgeber) -> das ist einem guten Arbeitverhältnis sicher nicht zuträglich.

    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    wie kann man den Arbeitgeber überzeugen den Urlaub in Arbeitstag umzurechnen?
    Es steht im BRTV
    Ist der Mitarbeiter an weniger als sechs Werktagen in der Woche tätig, so ist der Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen.

    -> dann haben Sie entsprechend weniger Urlaubsanspruch und nehmen diesen folglich Tageweise. Für Samstage, auch wenn die Apotheke mittags schließt, sind ganze Tage anzurechnen (man könnte hier auf die Idee kommen mit halben Urlaubstagen zu rechnen; dies wäre jedoch verkehrt).

    Hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
    Premium-User Avatar von wombeline
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    Hallo Frau Noah,
    mein erster Satz
    na den Gesetzestext würde ich auch gerne sehen... das freut ja dann den Arbeitgeber
    bezog sich auf Ihren letzten Eintrag
    Anders sähe es aus, wenn insgesamt drei freie Tage in dieser Woche entstünden. Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass 6 Tage genommen werden müssen, wenn ein Mitarbeiter mindestens drei Tage frei machen möchte.
    das hörte sich für mich so an, dass ich 3 Tage Urlaub nehme und 6 Tage eintrage, die anderen 3 Tage aber kommen muß

    das habe ich geschrieben:
    Ich bin der Meinung nur den einen, weil man ja erst ab Freitag regulär Urlaub hat
    also 5 Tage... (Fr., Sa., Mo., Di., Mi.)
    das haben sie geschrieben
    wenn der Arbeitnehmer eine Woche Urlaub hat (Mi bis Mi). In Ihrem Beispiel liegt ein Feiertag dazwischen, d.h. es sind 5 Tage Urlaub zu nehmen.
    meine jetzige Arbeitgeberin wollte 6 Urlaubstage dafür eintragen,
    weil sie beide Mi. berechnen wollte...
    das hat für mich nichts mit win-win zu tun... sondern mit Frustration

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