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Thema: Wie viele BtM dürfen auf ein Rezept?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christian Schacke
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    Wie viele BtM dürfen auf ein Rezept?

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich stelle mir gerade die Frage wie viele BtM denn auf ein BtM-Rezept verordnet werden dürfen?

    "...Ein Arzt darf innerhalb von 30 Tagen für seinen Patienten bis zu 2 der BtM aus Anlage III als Zubereitung verschreiben..."

    Würde es demnach gehen wenn man:

    1. Morphin 30 mg 50 Tabletten
    2. Sevredol (morphin) 20 mg 50 Retardtabletten
    3. Fentanyl 50 µg/h Pflaster 10 Stück

    In diesem Fall wären es ja nur 2 BtM aus der Anlange III, da Morphin ja als eines zählt oder? Also Fentanyl + Morphin..


    Lg

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Schacke,

    Zitat Zitat von Christian Schacke Beitrag anzeigen
    In diesem Fall wären es ja nur 2 BtM aus der Anlange III, da Morphin ja als eines zählt oder? Also Fentanyl + Morphin..
    Richtig, das stimmt!


    Zitat Zitat von Christian Schacke Beitrag anzeigen
    ich stelle mir gerade die Frage wie viele BtM denn auf ein BtM-Rezept verordnet werden dürfen?

    "...Ein Arzt darf innerhalb von 30 Tagen für seinen Patienten bis zu 2 der BtM aus Anlage III als Zubereitung verschreiben..."
    Übrigens darf der Arzt dennoch mehr verordnen. Auch wenn es drei unterschiedliche BtM sind, z.B. Fentanyl + Morphin + Buprenorphin, ist die Verordnung möglich, wenn der Arzt dies mit dem bekannten A kenntlich macht.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Hassan Iznaguen
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    Hallo Herr Kollege,
    Entsprechend dem §2 BtMVV darf ein Arzt innerhalb von 30 Tagen bis zu 20.000 mg Morphin verschreiben. Diese Menge bezieht sich auf den Wirkstoff, sagt aber nichts darüber aus, auf wieviele Präparate dieser aufgeteilt sein sollte. Ich denke, dass, solange die Höchstmenge nicht überschritten ist (für den Fall, dass sie es wäre, wäre das Rp. ja mit "A" zu kennzeichnen), ist die Verschreibung völlig OK.
    Weiter heisst es im selben Paragraphen, Absatz 2:" In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1
    hinsichtlich
    1. der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
    2. der festgesetzten Höchstmengen
    abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen."
    Da sich dieser Absatz auf den ersten bezieht, ist auch hier die Rede vom Wirkstoff als solchen. Ich würde also im Bezug auf Morphin sagen, dass der Arzt im Rahmen seiner Möglichkeiten richtig gehandelt hat und noch innerhalb der zulässigen Grenze liegt. Insgesamt hat er also, meiner Ansicht nach, 2 Betäubungsmittel aufgeschrieben.

    MfG H.Iznaguen

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christian Schacke
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    Ahh jetzt verstehe ich das ganze vielen Dank

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    perfekte Antworten... :-) Da brauche ich gar nichts mehr zu sagen...
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
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    Guten Abend,

    ich habe doch noch eine kleine Frage bzw. mir fällt es gerade auf

    Wenn z.B. Morphin (unter Höchstgrenze laut BtMVV) + Fentanyl (unter Höchstgrenze laut BtMVV) + Etizolam (eines aus BtMG Anlage III ohne ausgenommene Zubereitung) auf einem BtM-Rezept verordnet sind, muss dann ein A drauf?
    Ich hätte jetzt gedacht in diesem zugegebenermaßen speziellen Fall nicht, denn in der BtMVV heißt es:

    § 2 Verschreiben durch einen Arzt
    (1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
    a)
    bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen:
    (...)

    b) eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.

    Das wären ja in dem Beispiel 2 aus der BtMVV-Liste unter den Höchstmengen und eines aus der Anlage III, für die keine Höchstmengen gelten.
    Oder verdrehe ich gerade einiges zu später Stunde?

    Gute Nacht und viele Grüße

  7. #7
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    Hallo und guten Morgen (?),

    ich glaube, Sie haben dabei das "oder" überlesen, daß zwischen a) und b) in der BtmVV steht - zusammen auf einem Rezept funktioniert Ihr Beispiel nicht .

    Grüße C. Wegener

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Genau! :-)
    Das "oder" ist das Zünglein an der Waage. In Ihrem Beispiel müßte also ein "A" drauf.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Alexander,
    deine Antwort widerspricht nun allerdings der von Frau Wegener.

    Laut Frau Wegener ist es absolut gar nicht möglich diese beiden BtM auf einem Rp zu verordnen.
    Deine Antwort deutet an, dass es erlaubt ist (plus "A")

    Was stimmt?

    Intuitiv stimmte ich ursprünglich mit deiner Aussage überein, doch wenn man sich die BtMVV genau ansieht, fällt auf, dass an dieser Stelle explizit "oder" steht.

    Schönen Feierabend
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Maike,

    wieder spricht... na sowas... Ich habe Frau Wegener so nicht verstanden. Oder besser gesagt ich habe sie eher so verstanden "Ohne A drauf funktioniert Ihr Beispiel nicht".
    Falls ich dabei falsch liegen sollte (was ich nicht glaube) dann würde sie falsch liegen und falsch-liegen kann bekanntliche Rückenschmerzen verursachen... ;-) Wenn diese Schmerzen dann im Einzelfall so stark werden, dass 2 BtM nicht mehr reichen, dann auch drei oder (falls begründet auch vier oder fünf...) und das sogar auf einem Rezept. Manchmal hilft gegen viel einfach nur viel....
    Oder wie Christian Wald in unserem Rechts-Seminar so gerne zu sagen pflegt (wenn auch ein wenig übertrieben..): "mit einem A drauf ... geht ALLES"
    Und ernster will ich das nach 21 Uhr nicht mehr sehen... ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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