Hallo, Frau Noah,
ich denke, Dr. Ravati hat recht - Aufschluß gibt die BtmVV:
Also - mit einen "A" geht offensichtlich wirklich "A"lles - auch nach 21:00 Uhr (oder mit knurrendem Magen vor der Mittagspause )(2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1. der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2. der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen.
Herzliche Grüße
C. Wegener
Lesezeichen