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Thema: Muss Dosierungsanweisung auf Rezept bei einer Rezeptur stehen?

  1. #1
    Premium-User Avatar von dude
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    Muss Dosierungsanweisung auf Rezept bei einer Rezeptur stehen?

    Hallo,

    muss "neuerdings" die Dosierung auf einem Kassenrezept über eine Rezeptur auf dem Rezept stehen?

    Im Gesetz finde ich:
    AMVV:

    "(1) Die Verschreibung muss enthalten:
    7.
    Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,"

    Hat sich der 7. Punkt geändert oder war dies schon immer so? Mir kam zu Ohren, dass neuerdings (wohl seit diesem Jahr) auf einer Rezeptur die Dosierungsanwendung drauf stehen muss?! Ist dies richtig? Habe davon nichts bislang erfahren, wie lautet der Gesetzestext dazu?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Reden Gebrauchsanweisung bei Rezepturen!

    Hallo,

    zwar bin ich hier nicht der Kompetenz-Manager, doch eigentlich ist das eine rechtlich Frage.
    Also: War schon "IMMER" so, aber wie so oft fällt so etwas (in dem Fall leider) nur dann in Apotheken auf wenn es überprüft wird und v.a. dann wenn es WIRTSCHAFTLICHE Folgen für die Apotheke hat.
    Die Retax-Stellen prüfen das nämlich seit kurzer Zeit und retaxieren fleißig (leider zurecht), wenn die Gebrauchsanweisung bei Rezepturen nicht angegeben ist. Und siehe da "Was lange währte ist plötzlich nicht mehr gut..."
    Ehrlich gesagt: hier bin ich aus fachlichen Gründen froh drum!!!, denn wo bitteschöne ist bei Rezepturen eine Packungsbeilage anhand derer der Patient die Anwendung nachlesen könnte..?
    Ich habe mich schon immer darüber geärgert wie ignorant in einigen Apotheken und auch Arztpraxen mit dieser Rechts-Pflicht umgegangen wurde!

    Mein TIPP: Der Apotheker darf gemäß VErschr.V auch selbst ergänzen!
    Wenn unklar --> Rücksprache mit dem Arzt!

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  3. #3
    Premium-User Avatar von dude
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    123
    danke für die Antwort! Habe schon gedacht ich hätte eine Gesetzesänderung verpasst...

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