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Thema: Substitution mit Methadon und Co.

  1. #11
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    Hallo Dr. Ravati,

    ich glaube, da haben Sie mich falsch verstanden.

    Dass eine längere take-home Verordnung über eine Woche nicht möglich ist, ist mir klar!

    Hier geht es um die tägliche Einnahme in der Apotheke, und um das sonntägliche take home, da an diesem Tag die Apotheke nicht geöffnet ist. Das take home für Sonntag wird am Samstag (davor) ausgehändigt.
    Daher das Z mit auf dem Rezept.

    Das Rezept ist nur für einen Zeitraum von 4 Wochen ausgestellt, damit nicht jede Woche ein neues Rezept ausgestellt werden muß, da dies dem Arzt mißfällt.

    Lt. Frau Noah kann die take home Dosis auf das wöchentliche Rezept mit verordnet werden, wenn mit Z richig gekennzeichnet. Daher habe ich den Rückschluß gezogen, dass dies auch bei einer längeren (4-wöchigen) Verordnung möglich ist.

    Bei unseren anderen Substitutionspatienten hatten wir auch 4-wöchige Verordnungen über Subutex 28 Tabl. mit je 7 Tage take home, d.h. sie sind 1x pro Woche in der Apotheke vorbeigekommen und haben ihre 7-tägige Dosis abgeholt. Die Daten geben die Eckdaten der Abgabe an, damit es nicht zu überschneidungen kommt (z.B. 1.4. - 28.4.11 für 7-Tage take home).


    Mit freundlichen Grüßen
    R. K.
    Geändert von Martin Naumann (12.11.2015 um 09:37 Uhr)

  2. #12
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    Hallo Frau Noah,

    danke für ihre Erklärung zum take home!


    Mich beschäftigt leider immer noch diesbezüglich eine Frage:

    Muß die 7 tägige take home Verordnung jede Woche neu ausgestellt werden?


    In der BTM VV finde ich nur, dass maximal 7 Tage take home verordnet werden dürfen:
    §5
    Sobald und solange sich der Zustand des Patienten stabilisiert hat und eine Überlassung des Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch nicht mehr erforderlich ist, darf der Arzt dem Patienten eine Verschreibung über die für bis zu sieben Tage benötigte Menge des Substitutionsmittels aushändigen und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme erlauben.



    Da das Rezept in der Apotheke verbleibt, finde ich es unlogisch, dass jede Woche ein neues Rezept nötig ist. Wie bei der täglichen Einnahme unter Aufsicht in der Apotheke ist eine Kontrolle vorhanden, nämlich die Abgabe für 7 Tage einmal wöchentlich.
    Dass der Patient wöchentlich oder regelmäßig die Praxis aufsuchen muss ist ja unabhängig davon.


    Für mich bleibt leider immer noch die Frage:
    jede Woche ein neues Rezept bei einer Verordnung mit S und Z (für Sonntag take home)
    oder
    4 wöchiges Rezept wie oben beschrieben erlaubt?

    Mit freundlichen Grüßen
    R. K.
    Geändert von Martin Naumann (12.11.2015 um 09:37 Uhr)

  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Frau K.,

    irgendwie habe ich jetzt auch das Gefühl, dass wir ein wenig aneinander vorbeireden.
    Die antwort auf diese Frage hatte ich doch längst gegeben und sie ergibt sich ja auch EINDEUTIG aus der von Ihnen zitierten Stelle der BTMVV.

    Zunächst nochmal das Zitat aus meiner ersten Antwort (s.o.)
    Hallo Kolleginnen,

    im Prinzip haben Sie alles schön und richtig dargestellt :-)
    Bleibt nur noch die Frage offen, was man verordnen darf wenn...
    "Ist eine Verordnung für z.B. für 4 Wochen mit täglicher Abgabe in der Apotheke möglich?"
    JA! Aber nur wenn die Einnahme überwacht wird (wo auch immer - auch in der Apotheke) ABER nicht(!)zur eigenverantwortlichen Anwendung...!

    Ich weiß also nicht warum Ihre Frage damit noch offen sein soll, aber ich will es gerne nochmals anders formulieren.
    Im take-home ist Ihr Beispiel eindeutig UNZULÄSSIG!!!
    Der Patient MUSS JEDE WOCHE EIN NEUES REZEPT BEKOMMEN..!

    Bitte teilen Sie das dem Arzt mit.

    So, ich hoffe wir haben uns jetzt verstanden, ansonsten bitte ich um einen Anruf im Büro der Ravati Seminare ;-)

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Geändert von Martin Naumann (12.11.2015 um 09:37 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  4. #14
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    Hallo Dr. Ravati,

    alle Unklarheiten beseitigt!

    Vielen Dank für ihre Mühe!

    Ich wollte nur ganz sicher gehen, dass ich den Arzt bzgl. der Verordnung nicht in "seinem Sinne" entgegen kommen kann. Der Arzt hatte mir versichert, dass er in seinen 20 Jahren als substituierender Arzt es "immer so gemacht hätte", sprich Verordnungen über einen Monat ausgestellt hat und die Apotheke vor Ort soll es angeblich auch so akzeptieren.
    Da Sie mir nun bestätigt haben, dass jegliche Art von Take home eine wöchentliche Rezeptausstellung erfordert, werden wir zukünftig auch weiterhin darauf bestehen. Vielen Dank nochmals!

    Mit sonnigen Grüßen R. K.
    Geändert von Martin Naumann (12.11.2015 um 09:41 Uhr)

  5. #15
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo nochmal,
    was mir Dr. Ravati noch mal erklärt hat, und was mir auch selbst wirklich nicht klar war:
    Eine Z-Verordnung ist keine take-home Verordnung. Und wenn einem das klar wird, erklärt sich von selbst, dass der Arzt nicht 4x Z für Sonntag verordnen kann, auch wenns dann ja nur 4 Tage insgesamt wären und take-home für 7 Tage möglich ist. Ich hoffe, allen ist ein Licht aufgegangen!

    Dr. Ravati hatte dies hier zwar eigentlich selbst noch einmal klarstellen wollen, hat aber momentan viel um die Ohren. Damit Sie, Frau K., möglichst zeitnah Antwort erhalten, habe ich ihm hiermit einfach vorgegriffen

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Geändert von Martin Naumann (12.11.2015 um 09:41 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #16
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    Hallo,
    wie ist es wenn ein Patient der Täglich sein Methadon in der Apotheke bekommt nun irgendwo in Deutschland in den Urlaub fahren will.
    Darf der Arzt ihn dann das Methadon für 30 Tage (nach Meldung an die Behörde natürlich) als Take Home aufschreiben, auch wenn er ihn für unzuverlässig hält? Wohl nicht oder? Wie geht man dann weiter vor? Muss sich der Patient in seinem Urlaubsort einen Substitutionsarzt suchen, der dann mit dem Hausarzt Rücksprache hält (meine Vermutung), oder darf der Arzt das Rezept mit A kennzeichnen, so dass der Patient sich im Urlaubsort nur eine Apotheke suchen müsste?
    Ich denke dass das nicht gehen würde wegen der 7 Tage Gültigkeit oder?

    Und wie wäre das alles im Ausland?

    viele Grüße Eva Preuß

  7. #17
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    die Regelung mit dem Verschreiben für bis zu 30 Tagen ist gem. §5 Abs. 8 BtMVV ausdrücklich NUR bei "AUSLAND-Aufenthalten" möglich.
    Also wenn er (Arzt) es rechtlich korrekt verhält, vermittelt er ihm einen im deutschen Reiseziel liegenden Substitutionsarzt (gibt es ja schließlich auch dort) und stellt ihm noch eine Substitutionsbescheinigung nach § 5 Abs. 9 aus

    BEste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  8. #18
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    Ok, danke und wenn der "unzuverlässige" Substitutionspatient aber eigentlich kein Take home bekommt sondern immer in die Apotheke gehen muss, darf er nicht ins Ausland verreisen, zumindest nicht in ein Land wo es keine Substitutions-Apotheken gibt.
    Oder gibt es für solche Fälle Ausnahmen?

    mfG

    Eva Preuß

  9. #19
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    Hi,

    warum sollte der Gesetzgeber sich für unzuverlässige Substitutionspatienten mit Ausnahmen von der Ausnahme beschäftigen??
    Ist der Patient zuverlässig, kriegt er für den - wie schon erwähnt - Auslands(!)aufenthalt ein Rezept über den Bedarf für insgesamt maximal 30 Tage im Jahr. Ist er nicht zuverlässig, dann nicht. Es steht explizit geschrieben: "kann der Arzt unter Berücksichtigung aller in diesem Absatz genannten Voraussetzungen [...]" usw. Ergo Voraussetzung nicht erfüllt - kein Anspruch auf Auslandsversorgung.

    Lg
    isoprop

    Edit: Was bedeutet "unzuverlässig"? Ein Patient, dem der Arzt nichtmal die Dosis für 1 Woche anvertraut, der soll plötzlich mit nem Monatsbedarf rumlaufen? Das wäre auch dem Patienten gegenüber nicht fair.
    Geändert von isoprop (24.05.2012 um 18:45 Uhr)

  10. #20
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    Hallo zusammen,

    das sehe ich im Prinzip auch so wie "isoprop".
    Ergo: Er darf in Ihrem Beispiel (Vorrausetzung nicht erfüllt) schon ins Ausland verreise, aber eben ohne deutsche Substitutionsmittel. Die muss er sich also in Thailand am Bahnhof kaufen. ;-) - was nicht wirklich empfehlensert ist....

    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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