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Thema: Substitution mit Methadon und Co.

  1. #21
    Premium-User Avatar von robin.meier
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    Hallo,

    das Thema hat den einen Teil meiner Frage (Reisen innerhalb Deutschlands) sehr schön geklärt! Danke an die Suchfunktion!
    Ich habe noch eine Frage zu Auslandsreisen. Wie sieht das Rezet aus, wenn ein "take-home-Paient" für 14 Tage ins Ausland reist? Es müsste ja ganz normal ein "S" drauf stehen, dann z.B. Subutex 8mg Tab. 14 Stück und Reichdauer 14 Tage. Natürlich muss der Arzt es der zuständigen Landesbehörde anzeigen, aber muss auf dem Rezept auch irgendwas für den Apotheker vermerkt sein? Oder rufe ich als Apotheker dann nochmal in der Praxis an, um mich zu vergewissern, dass kein Fehler vorliegt oder gar eine Fälschung?

  2. #22
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Robin,

    weitere Anforderungen für die Apotheke hierzu sind mir nicht bekannt. Diese werden von der BtMVV auch nicht genannt. Sicher ist es sinnvoll, dass der Arzt einen Vermerk auf dem Rezept macht, damit die Zulässigkeit der größeren Menge für den Apotheker ersichtlich wird.
    Tipp: Tatsächlich sollte man hier Rücksprache mit dem Arzt halten, da erstens sicherzustellen ist, dass der Arzt die zust. Behörde informiert hat und 2. sichergestellt ist, dass der Patient (leider hier ein typisches Mißbrauchklientel) nicht in unzulässiger Weise "seine Finger im Spiel" hatte.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #23
    Premium-User Avatar von Julia Duttenhöffer
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    Hallo,

    leider hat zu diesem Thema niemand mehr geantwortet!

    Wie ist damit nun umzugehen?
    Darf der Arzt für die 4 Sonntage "Take-Home"alles auf ein BtM-Rezept verschreiben?
    Hier ist doch das Problem mit Abgabe und Gültigkeit des Rezeptes?
    Rechnen wir das Rezept z.B. mit dem ersten Samstag im Monat ab, wenn der Patient für Sonntag die erste Dosis holt(gültig ja nur 7+1Tage)? Kopieren wir dann die Verordnung und bewahren diese für die restlichen Wochen zusammen mit den 3 Dosen für Sonntag im BtM-Schrank auf?

    Vielen Dank schonmal!!

    Gruß
    Julia

  4. #24
    Premium-User Avatar von Julia Duttenhöffer
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    Sorry, sollte zum anderen Thema

  5. #25
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    das ist eine gute Frage. Das BtM-Recht verbietet nicht ausdrücklich solche "kreativen" Verordnungen im Bereich der Substitutionsmittel.
    ABER: In meinem BtM-Recht-Kommentar halten die Autoren das aufgrund der von Ihnen zitierten Gültigkeits-Dauer_Problematik für unzulässig!
    Dort wird sogar als unzulässig kommentiert, wenn ein Patient am achten Tag (also noch rechtzeitig) Abends um 18 Uhr in die Apotheke komme und ein BtM wünsche, das die Apotheke nicht vorrätig habe und daher erst am nächsten Tag vom GH geliefert bekomme....!
    Ehrlich gesagt halte ich das dann doch für etwas überinterpretiert, aber in Ihrem sehr viel deutlicher zeitverzögerten Fall haben Sie sogar in meinen Augen auch noch ein erhebliches Retax-Risiko. Ich rate Ihnen den Arzt zu einem gängigen Verordnungsverhalten zu bringen.

    Frohe Weihnachten
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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