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Thema: Befreiung von der DRV für eine Marketingposition

  1. #1
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    1

    Befreiung von der DRV für eine Marketingposition

    Hallo zusammen,

    ab nähsten Monat wechsel ich in eine Marketing Abteilung für verschriebungspflichtige Arzneimittel in der pharmazeutischen Industrie. Nun mache ich mir aufgrund der Position Sorgen um meine Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung. Hat jemand bereits diesgebzüglich Erfahrungen? Was könnte ich in meiner "detailierten Stellenbeschreibung" nennen, um meine apothekerliche Tätigkeit dort zu untermauern?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

    Grüße,
    A.Kopper

  2. #2
    Hallo Frau Kopper,
    in der Tat hat die Deutsche Rentenversicherung in letzter Zeit deutlich die Daumenschrauben bzgl. der Befreiung aus der DRV angezogen. Es gilt zunächst folgendes: jeder Stellenwechsel oder auch jeder Positionswechsel in einem Unternehmen bedarf einer neuen Einschätzung und Befreiung. Ich empfehle Ihnen Rat bei Ihrem Versorgungswerk und bei der zuständigen Apothekerkammer einzuholen. Zudem sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Stellenbeschreibung zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, dass die Position nur durch einen Pharmazeuten bekleidet werden kann (bei Marketing nicht ganz einfach). Gerne können wir Ihnen Kontakt zu einer Kollegin aus der Pharmaz. Industrie vermitteln die sich eingehend mit dem Thema beschäftigt hat.
    Nach Antritt Ihrer neuen Stelle haben Sie eine Frist von 3 Monaten, um über Ihr Versorgungswerk bei der DRV einen Befreiungsantrag zu stellen.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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