Guten Tag Herr Freischlader!

Stimmt es, dass Apothekenmitarbeitern Sachbezüge (Waren...) die ja von den meisten Apotheken an die eigenen Mitarbeiter zum EK+MwSt. gewährt werden diesen nur bis zu einem "Rabatt" von 44? pro Monat gewährt werden dürfen, da ansonsten irgendwelche Steuern fällig werden?
Ich habe diesen Betrag im Zusammenhang mit Benzingutscheinen als Sachbezug gefunden aber nicht im Zusammenhang mit Waren...und es wird auch wohl in jeder Apo anders gehandhabt...deshalb wollte ich mal nachfragen wie das Ganze denn nun wirklich rechtlich aussieht.
Danke für Ihre Bemühungen!