Liebe Forenmanager,
Ich habe gerade im DAP Sondernewsletter gelesen, dass die alte Gesundheitskarte doch nicht so ganz ihre Gültigkeit verliert. So wird es dem Arzt frei stehen. "Legt ein Versicherter nach dem 01.01.14 keine neue eGK vor, sind die Ärzte dennoch durch zwei Regelungen vor dem Verlust ihrer Vergütung geschützt:
1. Bei Nichtvorlage der neuen eGK gilt das gleiche Ersatzverfahren, das auch bei verloren gegangenen Versichertenkarten zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen.
2. Haben die KBV der Ärzte und der GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung bis 01.10.14 zur weiteren möglichen Abrechnung erbrachter Leistungen vereinbart,
- wenn die alte Karte vom Aufdruck noch gültig ist.
- wenn sich der Arzt zur weiteren Abrechnung über diese bereit erklärt."
Gibt es da ein relax-sicheres Verhalten?
Gruß und guten Rutsch nach 2014!
C. Stackmann
PS: Gerade kam dieses hier herein: http://www.deutsche-apotheker-zeitun...den/11759.html
Hoffentlich werden wir nicht auch dazu gezwungen....
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