Hallo zusammen,
ist das Ergebnis Ihrer (auf den ersten Blick genial einfach wirkenden) Rezeptur-Prüfung denn auch ok für die Doku in der Apotheke bzw. für den Pharmazierat?
Hallo zusammen,
ist das Ergebnis Ihrer (auf den ersten Blick genial einfach wirkenden) Rezeptur-Prüfung denn auch ok für die Doku in der Apotheke bzw. für den Pharmazierat?
Bei der Prüfung handelt es sich um eine an die Vorgaben der AppBtr-Ordnung angepasste Prüfung und Dokumentation. Diese entbindet Sie als verantwortliche Apothekerin jedoch nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Sie sollten daher im Ausgabeprotokoll die Hinweise beachten, ggf. bearbeiten oder abzeichnen.
Viele Grüße
Ulrich Brunner,
Apotheker, Geschäftsführer pharma4u
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Hallo zusammen,
also ich bin da folgender Meinung: Der Online-Plausicheck hier ist natürlich genau nach den Anforderungen von § 7 ApBetrO konzipiert.
Zweitens berücksichtigt er weit mehr Parameter, als üblicherweise in der Apotheke bei einer Schnellprüfung der Plausibilität abgerufen und angewendet werden.
Insofern sind erstmal die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine Anerkennung der Ausdrucke aus dem Plausicheck im Rahmen einer Revision erfüllt.
Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass
1) der Plausicheck das Denken und eigenverantwortliche apothekerliche Agieren bei der Bewertung / Korrektur der Rezeptur nicht vollständig ersetzen kann. Der Apotheker ist also gefordert anhand der vorgeschlagenen Lösungen selbstverantwortlich eine Lösung zu finden, die dem genauen Fall gerecht wird und eine eigene Entscheidung zu treffen.
2) die Beurteilung darüber ob die Voraussetzungen der ApBetrO eingehalten sind, immer im Ermessens-Spielraum der zuständigen Lande-Überwachungsbehörde liegt. Wie also ein beauftragter Amtsapotheker / Pharmazierat auf in der Apotheke etablierte Prozesse reagieren wird, kann niemand sicher vorhersagen.
Abschließend denke ich, dass eine gute Software- (z.B. Lennarz)- oder Online-unterstütze Lösung (Plausickeck) die Anerkennung bei der Revision erheblich erleichtern / verbessern wird :-)
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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